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Eidg. Volksinitiative "Millionen-Erbschaften besteuern für unsere AHV (Erbschaftssteuerreform)"

Initiative eingereicht!

Die Initiative wurde am Freitag, 15. Januar um 10 Uhr bei der Bundeskanzlei eingereicht.

Sie finden einige Fotos von der Einreichung auf Facebook.


Die Inhalte der Initiative in Kürze:


  • Die AHV  wird neu auch aus den Erträgen einer Erbschafts- und Schenkungssteuer  finanziert (Ergänzung von Art. 112 BV)
  • Die Kompetenz , Erbschafts- und Schenkungssteuern zu erheben, gehtvon den Kantonen auf den Bund  über (neuer Art. 129a BV). Die Kantone werden dafür entschädigt, indem sie 1/3 des Ertrages  erhalten.
  • 2/3 der Steuereinnahmen  gehen zweckgebunden an die AHV .
  • Besteuert wird der  Nachlass  von natürlichen Personen, die ihren letzten Wohnsitz in der Schweiz hatten oder bei denen der Erbgang in der Schweiz eröffnet worden ist, nicht die einzelnen Erben. Die Schenkungssteuer wird beim Schenkgeber erhoben .
  • Hohe Freibeträge  sorgen dafür, dass der Mittelstand nicht belastet wird:
    - Allgemeiner Freibetrag: CHF 2 Mio .
    - Freibetrag für Gelegenheitsgeschenke: CHF 20‘000  pro Jahr und beschenkte Person
  • Zuwendungen an Ehepartner / registrierten Partner  sowie ansteuerbefreite juristische Personen  sind steuerfrei .
  • Die Steuer wird mit einem einheitlichen Satz von 20%  ausgestaltet.
  • Gehört zum Nachlass oder zur Schenkung ein Unternehmen  oder einLandwirtschaftsbetrieb , werden bei der Bewertung und beim Steuersatzerhebliche Erleichterungen  gewährt, um deren Bestand und die Arbeitsplätze nicht zu gefährden.

Herzlichen Dank  für Ihre Unterstützung der Erbschaftssteuerreform.

Weitere Informationen

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