Medienmitteilung der SP Frauen vom 7. März 2023
Seit vier Jahren kämpfen die SP Frauen Schweiz gemeinsam mit der feministischen Bewegung für ein fortschrittliches Sexualstrafrecht und für einen besseren Schutz der sexuellen Selbstbestimmung. Der Einsatz hat sich gelohnt. Die nun vom Ständerat befürwortete Revision stellt einen historischen Fortschritt dar. 39 Fachstellen und feministische Organisationen legen in einer gemeinsamen Erklärung dar, weshalb sie den Gesetzesentwurf unterstützen.
Die heutige Ständeratsdiskussion zum Sexualstrafrecht fand unter neuen Voraussetzungen statt. Eine Formulierung im Sinne von «Nur Ja heisst Ja» stand nach der Beratung in der ständerätlichen Rechtskommission nicht mehr zur Diskussion. Trotzdem hat sich der jahrelange Einsatz von Politiker:innen, Fachexpert:innen, Aktivist:innen, Fachstellen und feministischen Organisationen gelohnt. Aktuell liegt ein mehrheitsfähiger Gesetzesentwurf vor, der gegenüber der heutigen Situation bedeutende Verbesserungen für Betroffene beinhaltet.
Fachstellen und feministische Organisationen erläutern die Verbesserungen in einer gemeinsamen Erklärung mit dem Titel «Erst der Anfang». Erstens sind Zwang und Gewalt keine Voraussetzung mehr für das Anerkennen einer Vergewaltigung. Die explizite, implizite, verbale oder nonverbale Ablehnung (inklusive Schockstarren) reicht, um den Tatbestand der Vergewaltigung zu erfüllen. Zweitens ist die Vergewaltigungsdefinition endlich geschlechtsneutral, und drittens ermöglicht die Revision die Einführung von Täter:innenarbeit für Verurteilte.
Mit dem erneuten Entscheid des Ständerats für eine Formulierung im Sinne von «Nein heisst Nein» lässt sich das ursprüngliche gesetzte Ziel der Revision zwar nicht mehr erreichen. «Doch die vorliegende Revision verbessert den Schutz der sexuellen Selbstbestimmung massgeblich.», erklärt Tamara Funiciello, SP-Nationalrätin und Co-Präsidentin der SP Frauen. «Diese Revision ist eine wichtige Errungenschaft der feministischen Bewegung.»
Auch aus einer juristischen Perspektive kann man von einem grossen Erfolg sprechen. Da in der Formulierung des Ständerats Schockstarren explizit als Form der Ablehnung anerkannt werden, sind de facto kaum noch juristische Unterschiede zu einer «Nur Ja heisst Ja»-Formulierung auszumachen. Damit wird der Tatsache Rechnung getragen, dass sich Opfer oft gar nicht wehren können. «Mit der Einführung der Täter:innenarbeit verpflichtet sich das Parlament zudem, einen Schritt weiter zu gehen und sexualisierte Gewalt auch präventiv anzugehen», fügt Tamara Funiciello hinzu. «Unsere Botschaft bleibt die gleiche: Sex braucht immer die Zustimmung aller Beteiligten. Alles andere ist Gewalt.»
Das war erst der Anfang! Für die SP Frauen hat die Umsetzung der Istanbul-Konvention gegen Gewalt an Frauen weiterhin politische Priorität. Dazu gehört auch eine nachhaltige Finanzierung von Opferberatungsstellen und Schutzunterkünften. Die SP Frauen fordern einen umfassenden und effektiven Gewaltschutz und kämpfen weiter für eine Gesellschaft frei von geschlechtsbezogener, häuslicher und sexualisierter Gewalt. Bis sich alle frei und sicher fühlen.