Es braucht einen neuen Sozialbericht zur Bekämpfung der Armut

Der Regierungsrat wird beauftragt, die Veröffentlichung des nächsten Sozialberichts zur Be-
kämpfung der Armut zu planen und zu realisieren. Er stützt sich dabei auf die Vorgaben der
früheren Berichte und folgt den Empfehlungen der Konferenz der kantonalen Sozialdirektorinnen
und Sozialdirektoren (SODK).
Begründung:
«Ein Sozialbericht ist ein gutes Instrument, um die in einem Kanton vorherrschende (soziale)
Situation darzustellen, die Arbeit der verschiedenen Akteure abzubilden, Wirkungen von Sozial-
leistungen aufzuzeigen, Auswirkungen von (möglichen oder vollzogenen) Anpassungen bei den
diversen Leistungen zu präsentieren und nicht zuletzt eine Gesamtsicht über das System der
sozialen Sicherheit zu gewährleisten.»1 Damit werden auch Prävention und Armutsbekämpfung,
die über das Thema der Sozialhilfe hinausgehen, möglich. Armut betrifft auch Politikbereiche wie
Wirtschaft, Steuern, Arbeitsmarkt, Gesundheit, Bildung, Familie, Gleichstellung, Wohnraum und
Migration.

Die SODK hat die regelmässige Erstellung von Sozialberichten in den Kantonen als Massnahme
in ihr Programm zur Verhinderung von Armut und Ausgrenzung aufgenommen. Der Kanton Bern
hatte bei der Veröffentlichung des ersten Sozialberichts im Jahr 2008 eine Vorreiterrolle gespielt.
Mit den darauffolgenden Berichten (2010, 2012 und 2015) konnten die kantonale Strategie zur
Armutsbekämpfung verfeinert und konkrete Korrekturmassnahmen formuliert werden.
In der Novembersession 2018 hat sich einer der Motionäre mit einer Anfrage an den Regierungs-
rat gewandt, um zu erfahren, wann die Regierung in der laufenden Legislaturperiode den neuen
Sozialbericht zur Bekämpfung der Armut im Kanton Bern veröffentlichen werde. Die Antwort der
Regierung blieb sehr vage. Da der Regierungsrat der Ansicht war, er habe derzeit andere Priori-
täten, legte er keinen Terminplan für den Sozialbericht fest. Zu Erinnerung: Er muss pro Legisla-
tur einen Sozialbericht vorlegen. Der letzte stammt aus dem Jahr 2015.
Die Richtlinien der Regierungspolitik 2018-2022, die der bernische Regierungsrat vor kurzem
veröffentlicht hat, enthalten nur wenige soziale Vorhaben, und keines der Themen, die in den
Zielen 2018-2022 behandelt werden, geht auf die Armutsbekämpfung ein.
Es ist somit unabdingbar, die Planung eines neuen Sozialberichts unverzüglich an die Hand zu
nehmen. Dieser wird es u. a. erlauben, die Ergebnisse der mit den früheren Berichten gemach-
ten Erfahrungen und getroffenen Massnahmen aufzuzeigen, was letztlich eine konsistente Prä-
ventions- und Armutsbekämpfungspolitik ermöglichen wird.
Begründung der Dringlichkeit: Die Zahlen zur Verarmung der Gesellschaft sind alarmierend, da die Armut ständig zunimmt. Eine Standortbestimmung in Bezug auf die Schlussfolgerungen früherer Berichte sowie eine Information über die Ergebnisse von früher getroffenen Massnahmen sind unbedingt nötig.

Erstunterzeicher:in

Bauer Tanja, Gullotti Hervé

Ersteinreichung

4. März 2019

Einreichungskanton

Bern

Einreichegemeinde

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