Der Regierungsrat wird beauftragt, in einem Bericht aufzuzeigen, wie die kulturellen Institu–
tionen, die vom Kanton Zürich auf der Grundlage einer gesetzlichen Verpflichtung, einer
Leistungsvereinbarung oder eines Sammelkredits unterstützt werden, den Zugang zur
Kultur und zu kulturellen Veranstaltungen für alle zu fördern. Insbesondere geht es auch
um gesellschaftliche Gruppen, die über wenig Mittel für Kulturelles verfügen und für welche
die kulturelle Teilhabe auf Grund ihrer Herkunft und Lebensumstände keine
Selbstverständlichkeit darstellt.
Wir bitten den Regierungsrat zudem darzulegen, wie der Grundsatz «Kultur für alle» künftig
noch besser über bereits bestehende Angebote hinaus verwirklicht werden kann. Zu denken
ist dabei vor allem an regelmässige Tage mit freiem Eintritt in Museen, an Gratis– und Volks–
aufführungen oder andere, innovative Wege zur Förderung der kulturellen Teilhabe. Dabei
soll auch die flächendeckende Abgabe der KulturLegi in allen Gemeinden des Kantons
geprüft werden.
Im Bericht sollen auch die Finanzierung solcher Angebote berücksichtigt und insbesondere
die Möglichkeit geprüft werden, die Sonderdividende der ZKB im Jubiläumsjahr für diesen
Zweck zu verwenden.
Begründung:
Kultur ist ein menschliches Grundbedürfnis. Das ist vielen gerade während des Corona–
Shutdowns besonders schmerzlich bewusst geworden. Das Postulat bezweckt, den
Zugang zu den vom Kanton unterstützten Kultureinrichtungen zumindest zeitweise für alle
erschwinglich zu machen. Freier Eintritt in Museen – generell oder an einzelnen Wochen–
tagen oder Wochenenden – gehört in vielen Ländern zur etablierten Tradition. Volks– und
Schulaufführungen, von den Gemeinden gesponserte Freilichtveranstaltungen des Thea–
ters für den Kanton Zürich oder die Oper für alle auf dem Sechseläutenplatz bilden eine
gute, ausbaufähige Grundlage für das Anliegen des Postulats.
Die KulturLegi für Erwachsene mit tiefem Einkommen und für deren Kinder ermöglicht
einen vergünstigten Zugang zu vielen kulturellen Angeboten.
Die Forderung nach erleichterter Zugänglichkeit betrifft nicht nur die grossen Institutionen
Opernhaus und Theater für den Kanton Zürich, sondern auch alle andern mit namhaften
Betriebsbeiträgen unterstützte Institutionen (z. B. Fotomuseum Winterthur, Kunstverein
Winterthur, Haus Konstruktiv, Zürcher Filmstiftung, Kyburgiade, Technorama usw.) sowie
Museen, die regelmässige Beiträge aus dem Denkmalpflegefonds erhalten.
Die grosszügige Sonderdividende der ZKB bietet eine gute Chance, solche Angebote zu
finanzieren, ohne die Staatsfinanzen direkt belasten zu müssen.