Lohngleichheit: Lohngleichheitsanalysen für Unternehmen ab 50 Mitarbeitenden

Der Auftrag zur Realisierung der Lohngleichheit ist seit 1981 in der Bundesverfassung verankert. Das
Gleichstellungsgesetz (GIG) trat im Jahr 1996 in Kraft. Dennoch ist die Lohngleichheit in der Realität immer noch nicht umgesetzt. Dies zeigt die aktuellste, vom Bundesamt für Statistik durchgeführte Analyse der schweizerischen Lohnstrukturerhebung 2016. Erstmals seit 2014 ist der Lohnunterschied wieder gestiegen: 2016 haben Frauen im privaten Sektor im Durchschnitt 19.6 % weniger verdient als Männer, 42,9 % dieser Unterschiede sind ungeklärt.
Freiwillige Massnahmen, wie der sozialpartnerschaftliche Lohngleichheitsdialog, haben nicht zum erhofften Ziel geführt. Der Bundesrat stellte deshalb im Oktober 2014 fest, dass zusätzliche staatliche Massnahmen notwendig sind, um die Lohngleichheit zu verwirklichen. Er schlug vor, dass Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber, die 50 oder mehr Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer beschäftigen, gesetzlich dazu verpflichtet werden, alle vier Jahre mittels einer rechtskonformen Methode Lohngleichheitsanalysen durchzuführen, welche von einer unabhängigen Revisionsstelle überprüft werden müssen. Das Bundesparlament verwässerte diesen ohnehin schon sehr moderaten Vorschlag des Bundesrates am 14. Dezember 2018 nochmals: So verabschiedete es die Durchführung von Lohngleichheitsanalysen für Unternehmen erst ab 100 Mitarbeitenden (entspricht in BS 2%
oder 224 Unternehmen mit 174’629 Mitarbeitenden, was 73% der Beschäftigten in BS entspricht) und erliess keinerlei Massnahmen für fehlbare Unternehmen.
Dass die Lohnunterschiede fast vierzig Jahre nach der Verankerung in der Bundesverfassung immer noch rund 20% betragen ist unhaltbar und es müssen endlich wirksame Massnahmen eingeführt werden. Der Kanton Basel- Stadt kann im Erreichen der Lohngleichheit eine Vorbildfunktion einnehmen – wie er dies schon mit der Einführung des Frauenstimmrechts als erster Deutschschweizer Kanton tat – und das Bundesgesetz zur Lohngleichheit etwas strenger umsetzen, als dies das Bundesgesetz verlangt. Der damit verbundene Aufwand für die Unternehmen, alle 4 Jahre eine Lohngleichheitsanalyse durchzuführen, ist, in Anbetracht des Ziels die
Lohngleichheit zu erreichen, zumutbar.
Deshalb fordern die Unterzeichnenden die Regierung auf, folgende Massnahmen zu veranlassen:
Basel-Stadt führt mit der Umsetzung der Änderung des GIG, aber spätestens innerhalb der nächsten zwei Jahre für alle Unternehmen ab 50 Mitarbeitenden – was in BS 3% oder 394 der Unternehmen mit 186’254 Mitarbeitenden, was 78% der Beschäftigten entspricht – verpflichtend alle 4 Jahre die Durchführung einer Lohngleichheitsanalyse ein, die mittels einer wissenschaftlichen und rechtskonformen Methode, z. B. Logib vorgenommen werden muss und von einer unabhängigen, anerkannten Revisionsstelle oder einer Arbeitnehmendenvertretung (analog Bundesgesetz) überprüfen zu lassen ist. Die Ergebnisse sind analag dem Bundesgesetz Art. 13g, 13h, 13i zu kommunizieren. 

Erstunterzeicher:in

Amacher Nicole

Ersteinreichung

11. Juni 2019

Einreichungskanton

Basel-Stadt

Einreichegemeinde

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