Die Verfassung des Kantons St.Gallen (sGS 111.1; abgekürzt KV) sieht Folgendes vor: Der Staat
setzt sich zum Ziel, dass die Chancengleichheit auf allen Stufen gegeben ist (Art. 10 Abs. 1 Bst. b
KV). Er (der Staat) fördert insbesondere geeignete Bedingungen für die Kinderbetreuung (Art. 13
Abs. 2 KV). Er setzt sich zum Ziel, dass Kanton und Gemeinden für Menschen und Unternehmun–
gen als Wirtschaftsstandort attraktiv ist (Art. 19. Abs. 1 Bst. d KV).
Chancengleichheit, geeignete Bedingungen für die Kinderbetreuung, ein attraktives Umfeld für
Menschen und Wirtschaft. In der Kantonsverfassung sind die Leitplanken gesetzt. In der Realität
ist die Umsetzung aber mangelhaft. Es besteht Handlungsbedarf, insbesondere im Bereich der
familienergänzenden Kinderbetreuung. Mit der Verpflichtung der Gemeinden, einen Mittagstisch
einzuführen, wurde im Jahr 2008 ein Schritt in die richtige Richtung getan. Damit ist die Betreu-
ung auf der Schulstufe während der Blockzeiten und über den Mittag gesetzlich garantiert, nicht
aber davor und danach, nicht an den schulfreien Nachmittagen und auch nicht während der
Schulferien.
Wir beantragen der Regierung daher, die Grundlagen für eine weitergehende Verpflichtung der
Gemeinden zu schaffen. Es soll die Betreuung der Kinder ab Eintritt in den Kindergarten über ei-
nen täglichen Zeitrahmen gewährleistet sein, der es beiden Elternteilen erlaubt, einer Erwerbstä-
tigkeit nachzugehen. Dies kann über das Bereitstellen von qualitativ guten Betreuungsangeboten
und/oder eine Anpassung der Blockzeiten geschehen. Ebenfalls soll diese Betreuung während
den Schulferien gewährleistet sein. Schliesslich stehen 13 Wochen Schulferien der Realität in der
Arbeitswelt von vier gesetzlich garantierten Ferienwochen gegenüber.
Mit solchen Rahmenbedingungen kann die Vereinbarkeit von Beruf und Familie gefördert wer-
den, Frauen verbleiben im Erwerbsprozess, die Wirtschaft profitiert von zusätzlichen Fachkräften.
Gleichzeitig kann die Chancengleichheit verbessert werden, indem Kinder in einem geeigneten
Umfeld gefördert werden oder Kindern während der Betreuungszeit beispielsweise Hausaufga-
benhilfe angeboten wird. Mit guten Betreuungsangeboten können die Kinder und Jugendlichen
auch an sinnvolle Freizeitbeschäftigungen und/oder sportliche Betätigung herangeführt werden.
Damit alle Eltern ein solches Angebot in Anspruch nehmen können, soll dieses keine hohen Kos-
tenfolge haben.
Die Regierung wird eingeladen, einen Entwurf vorzulegen, der Mindestanforderungen bezüglich
Angebot und Qualität für eine flächendeckende Betreuung auf Schulstufe (ab Kindergarten) fest-
legt. Dabei sollen folgende Eckwerte berücksichtigt werden: Betreuung in einem Umfang, der es
beiden Elternteilen erlaubt, einer Erwerbstätigkeit nachzugehen. Betreuung auch während der
Schulferien. Tragbare Kostenfolge für alle Eltern.