Gewaltschutzzentrum (Zentrum für Gewaltbetroffene)

Der Regierungsrat wird beauftragt, ein kantonales Gewaltschutzzentrum aufzubauen. Begründung: Jeder Mensch hat das Recht auf körperliche, psychische und sexuelle Unversehrtheit. Gewalt, auch in der Familie und im sozialen Umfeld, ist keine Privatsache. Schon jetzt werden Gewaltbetroffenen durch opferhilfefinanzierte Beratungsstellen, Frauen/Mädchenhäuser sowie verschiedene Fachstellen einige begleitende Massnahmen angeboten, und es besteht bereits das Instrument des Runden Tisches, aber diese Massnahmen sind nicht ausreichend. Es braucht ein Zentrum für Gewaltbetroffene, das die medizinische und psychologische Erstversorgung sowie die rechtsmedizinische Beweismittelsicherung garantiert. Ebenso soll eine solches Zentrum die medizinische Nachsorge sicherstellen. Für die weiterführende psychosoziale und juristische Unterstützung triagiert das Zentrum an die bestehenden opferhilfefinanzierten Stellen, mit denen es eng zusammenarbeiten würde. Das Zentrum für Gewaltbetroffene hat das Ziel, Betroffene1 von Gewalt professionell zu beraten, zu begleiten und zu unterstützen. Dies im medizinischen, rechtsmedizinischen und psychosozialen Bereich. Wichtig sind dabei standardisierte Vorgehen. Beim Aufbau eines solchen Zentrums soll an bestehenden Konzepten wie der Violence Medical Unit (VMU) im Kanton Waadt gelernt werden.

Gerade die Erstversorgung sowie die Nachkontrolle körperlicher, sexueller sowie psychischer Gewalt sind zentral und haben einerseits die medizinische und psychologische Versorgung der Betroffenen, aber auch die Verhinderung gesundheitlicher Folgen des Traumas zum Ziel. Zudem kann die Anfertigung einer gerichtsverwertbaren Dokumentation von Verletzungen und unter Umständen eine Spurensicherung im Hinblick auf spätere zivil-, straf- sowie ausländerrechtliche Verfahren aus Sicht der Opfer, wie auch für eine Strafverfolgung der Täterschaft von grosser Bedeutung sein. Eine Anzeige soll den Gewaltbetroffenen immer empfohlen werden, darf aber keine Voraussetzung für die Leistungen sein.

 

Eine rasche individuelle Unterstützung, klare Abläufe und standardisierte Verfahren (Beweissicher ung durch Zusammenarbeit mit Notfall und Rechtsmedizin) sowie zeitnahes Handeln sind Voraussetzungen, dass Opfer keine Opfer bleiben und Täter keine Täter. Die Unterstützung auch im Strafverfahren sowie juristische Prozessbegleitung sind wichtige Faktoren, bspw. die psychische und rechtliche Unterstützung bei der Beratung zur Anzeigenerstattung, Informationen über das Verfahren und die Beteiligten, die Begleitung zu Polizei und Gericht. Ebenso wesentlich
sind zuverlässige Sicherheitsmassnahmen und eine Gefährlichkeitsprognostik.

 

Gespräche mit Tätern (wie bspw. der Kanton Bern dies über die Regierungsstatthalterämter bereits heute z. T. tätigt), ein Lernprogramm gegen Gewalt in Ehe, Familie und Partnerschaft und eine Gewaltberatung bestehen im Kanton Bern bereits, denn auch die Täterseite darf keinesfalls vernachlässigt werden, um nachhaltige positive Veränderungen und Entwicklungen aktiv zu fördern und zu beschleunigen. Zentral sind zudem die obligatorische Sensibilisierung und Bil dung des Personals im medizinischen Bereich zu Gewalt. Eine kantonale Gewaltschutzbroschüre mit den wichtigsten Informationen zum Schutz vor Gewalt, den rechtlichen Grundlagen sowie Kontaktadressen von Hilfseinrichtungen und Aktivitäten im Bereich der Öffentlichkeitsarbeit sind wichtige Bestandteile. Viele Opfer eines gewaltsamen Übergriffs kommen primär mit dem Gesundheitssystem in Kontakt Wenige entscheiden sich, anschliessend die Strafverfolgungsbehörden zu involvieren oder eine Opferhilf estelle aufzusuchen; Studien zufolge liegt diese Rate bei häuslicher Gewalt mit ca. 22 Prozent und bei sexueller Gewalt mit 10 Prozent sehr tief. Das Gesundheitssystem erweist sich somit als ein wichtiger Kontaktpunkt mit Gewaltbetroffenen, den es zu nutzen gilt. Der Regierungsrat hat Anfang 2020 in einer Medienmitteilung darauf aufmerksam gemacht, dass er einen besseren Schutz vor Drohungen und Gefährdungen durch ein kantonales Bedrohungsmanagement erreichen will. Das ist eine strategisch zentrale und wichtige Entscheidung. Wie auch beim Bedrohungsmanagement ist eine übergeordnete Vernetzung bei einem Zentrum für Gewaltbetroffene wesentlich, um u. a. auch den Erfahrungsaustausch zu gewährleisten und die Vorhaben weiterzuentwickeln. Der Regierungsrat setzt beim Bedrohungsmanagement ein interdisziplinäres Fachgremium ein, das aus Fachpersonen der hauptsächlich involvierten Stellen (Kantonspolizei, Kindes und Erwachsenenschutz, Regierungsstatthalterämter, Justiz, forensischpsychiatrischer Dienst und psychiatrische Kliniken und opferhilfefinanzierte Beratungsstellen und Frauenhäuser) besteht, um die Wirksamkeit dauerhaft sicherzustellen. Leider fehlen wichtige Player, soll es doch dabei nicht alleine um Drohungen und Gefährdungen gehen, sondern um einen umfassenden kantonalen Gewaltschutz, insbsondere auch betreffend häusliche, sexualisierte und geschlechtsspezifische Gewalt. Deshalb ist es sinnvoll, wenn man die Vorhaben miteinander verknüpft, und zwar überlegt, zielgerichtet und stringent. Die Ergänzung durch das Einbeziehen der notwendigen medizinischen, rechtsmedizinischen und psychologischen/psychosozialen Spezialistinnen und Spezialisten ist von zentraler Bedeutung und unumgänglich (beispielsweise analog zum Kanton Waadt). Bereits agierende Player in der Opferhilfelandschaft sind nach Möglichkeit miteinzubinden. Ein Konzept zum Aufbau eines solchen Zentrums ist seit geraumer Zeit in Kooperation zwischen dem universitären Notfallzentrum des Inselspitals Bern, den universitären psychiatrischen Diensten Bern (UPD) sowie dem Institut für Rechtsmedizin Bern (IRM) in Planung. Es wäre somit äusserst sinnvoll, diese Synergien zu nutzen und das Anliegen in Berücksichtigung der durch den Kanton Bern diesbezüglich zu erfüllenden Aufträgen gemeinsam anzugehen, denn am 4. März 2020 wurde eine Motion (2019.RRGR.351) «Kantonale Opferhilfestrategie» überwiesen, und am 1. April 2018 ist das Überein-kommen des Europarats zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Ge-walt (IstanbulKonvention) für die Schweiz in Kraft getreten. Der Kanton Bern beteiligt sich aktiv an der interkantonalen Umsetzung der Istanbul Konvention. Zudem besteht in diesem Zusammenhang ein Auftrag des Grossen Rates aufgrund der überwiesenen Motion (1822018) «IstanbulKonvention Kantonale Analyse und Umsetzung». Ebenso ist eine Motion zum Mädchenhaus angenommen worden. Die Umsetzung der IstanbulKonvention tangiert ebenfalls auch die kantonale Opferhilfelandschaft. Zudem empfiehlt der Bundesrat in seinem Bericht vom 20. März 2020 zur medizinischen Versorgung bei häuslicher Gewalt in Erfüllung des Postulats 14.4026, ein umfassendes Konzept zur medizinischen Versorgung für das gesamte Kantonsgebiet einzuführen, eine Empfehlung, die mit der Schaffung eines Zentrums für Gewaltbetroffene proaktiv erfüllt würde. Es ist somit wichtig, dass der Aufbau eines Gewaltschutzzentrums durch den Regierungsrat auch unter Berücksichtigung der laufenden Vorhaben, Geschäfte und Aufträge im Rahmen der Umsetzung der Is-tanbulKonvention und verwandten Geschäften erfolgt.
Begründung der Dringlichkeit:
Es wird Dringlichkeit verlangt, weil der Aufbau eines Gewaltschutzzentrums durch den Regie-rungsrat mit bereits laufenden Vorhaben und Aufträgen ( u. a. kantonales Bedrohungsmanagement, kantonale Opferhilfestrategie und IstanbulKonvention) eng verflochten ist.

Erstunterzeicher:in

Walpoth Belinda Nazan (SP), Gabi Schönenberger Sarah (SP), Kocher Hirt Manuela (SP), Kullmann Samuel (EDU)

Ersteinreichung

2. Juni 2020

Einreichungskanton

Bern

Einreichegemeinde

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