Die Abteilung Gleichstellung von Frauen und Männern (GFM) hat kürzlich auf der Website
gleichgestellt.ch Empfehlungen, Tipps und Beispiele zum geschlechtergerechten Formulieren
veröffentlicht. Für die offizielle amtliche Schreibweise des Kantons Basel–Stadt gilt jedoch weiterhin
der von der Schweizerischen Bundeskanzlei publizierte Leitfaden zum geschlechtergerechten
Formulieren aus dem Jahr 2009.
Dieser 12 Jahre alte Leitfaden spiegelt aber nicht die fortschreitenden gesellschaftlichen
Bemühungen um sprachliche Gleichstellung. So berücksichtigt er nur die beiden Geschlechter
Mann und Frau, womit nichtbinäre Geschlechtsidentitäten nicht abgebildet werden. Zudem werden
lediglich Paarformen, der Verzicht auf die Nennung von Personen (z.B. Passivkonstruktion) und die
nicht in jedes Satzgefüge passende Weglassung des Geschlechts (vgl. “Die Singenden lachen.”
vs. “Die Sänger*innen lachen.”) vorgeschlagen. Neuere, inklusive Formen wie Gender Gap,
Gender* oder Gender: Doppelpunkt fehlen.
Der Kanton schreibt in seiner Medienmitteilung vom 19. April 2021 “Sprache und Bilder
beeinflussen unser Denken und Handeln. Eine diskriminierungsfreie Sprache adressiert alle
Geschlechter und zeigt Wertschätzung gegenüber allen.” Umso stossender ist es, dass der Kanton
selbst diese Erkenntnis in seiner amtlichen Schreibweise nicht konsequent umsetzt und teilweise
sogar noch mit dem generischen Maskulinum gearbeitet wird.
Die Interpellantin bittet den Regierungsrat daher um die Beantwortung folgender Fragen:
1. Teilt der Regierungsrat die Meinung, dass in den offiziellen Schreiben des Kantons alle
Einwohner:innen von Basel–Stadt gemeint sind und sie deshalb auch sprachlich repräsentiert
werden sollten?
2. Wie geht die Regierung damit um, dass die durch die Staatskanzlei vorgegebenen Richtlinien
veraltet sind?
3. Ist es für den Regierungsrat denkbar, dass zum offiziellen Leitfaden zusätzlich ein
ergänzendes Dokument mit gendergerechten Schreibweisen als Empfehlung (z.B. die von
der Abteilung Gleichstellung von Frauen und Männern zusammengetragenen Empfehlungen)
für die Verwaltung erstellt wird?
4. Wenn nicht, was braucht es dazu?