Der Regierungsrat wird aufgefordert, die gesetzlichen Grundlagen für ein Verbot von
Konversionstherapien auf dem Gebiet des Kantons Zürichs zu schaffen.
Das Verbot soll insbesondere für Minderjährige und Erwachsene gelten, deren Einwilligung
zur Durchführung der Konversionsbehandlung auf einem Willensmangel beruht
Begründung:
Immer wieder wird publik, dass in verschiedenen Organisationen in der Schweiz und im na-
hen Ausland von Geistlichen, Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten, Ärztinnen und
Ärzten oder Coaches sogenannte Konversionstherapien durchgeführt werden. Diese haben
zum Ziel, die sexuelle Orientierung von lesbischen, schwulen und bisexuellen Menschen o-
der die Geschlechtsidentität von Trans-Menschen zu «verändern». Die Grundlage für diese
Therapien liegt darin, dass das LGBTIQ–Sein in gewissen Gemeinschaften als «Krankheit»
und «Symptom» angesehen wird. Aus diesem Grund sollen sich «Betroffene» durch «Sexu-
alberater» in sogenannten reparativen Behandlungen therapieren lassen.
Unter dem Vorwand der Beratung gibt es aber auch undurchsichtige Konversionstherapie-
Angebote, die für Betroffene höchst traumatisierend sind, wie diverse Studien belegen. Diese
«Therapien» haben zum Ziel, den Betroffenen grosse Schuldgefühle aufzubürden, was wie-
derum viele «Betroffene» in die Verzweiflung treibt. Dabei sind Jugendliche und junge
Erwachsene besonders vulnerabel und können durch selbsternannte «Heilerinnen und Hei-
ler» in psychische Krisen bis hin zu Depressionen gestürzt und zum Suizid getrieben wer-
den. Es versteht sich von selbst, dass ein derartiges Weltbild und eine solche Auslegung
bestimmter sexueller Präferenzen zu Diskriminierung und Homophobie resp. LGBTIQ–Feind-
lichkeit führt und die Betroffenen hohem sozialen und psychischen Druck aussetzt.
Unsere Nachbarländer Deutschland, Frankreich und Österreich wie auch Spanien, Malta o-
der Neuseeland haben Konversionstherapien sowohl für Minderjährige als auch für Erwach-
sene verboten. Auch die Kantone Genf und Waadt erarbeiten aktuell entsprechende Ge-
setze.
Die UNO fordert ein weltweites Verbot der schädlichen Umpolungsversuche. Ausserdem ha-
ben am 18.12.2020 über 370 religiöse Führungspersonen aus der ganzen Welt eine Deklara-
tion gegen Gewalt an LGBTIQ-Menschen unterzeichnet. Darin fordern sie auch ein Verbot
der Konversionstherapie. Der Weltärztebund verurteilte sie bereits 2013 als Menschen-
rechtsverletzung.