Der Regierungsrat wird eingeladen, für Gebiete mit überhöhten Stickstoffeinträgen in emp–
findliche Ökosysteme (Wald, Hoch– und Flachmoore, Trockenwiesen) innert 24 Monaten
einen Massnahmenplan nach Art. 44a USG und Art. 31ff. LRV zu erlassen. Dieser hat
insbesondere sicherzustellen, dass für alle stationären Anlagen verschärfte Emissions–
begrenzungen gelten (Art. 32 Abs. 2 Bst. a LRV), und dass Anreize oder Lenkungen zur
Sanierung bestehender Anlagen innert der gesetzlich vorgesehenen Sanierungsfrist
geschaffen werden.
Begründung:
Der natürliche Stickstoff–Kreislauf ist durch die landwirtschaftliche Tierhaltung, den intensiven
Einsatz von Kunstdüngern und die Verbrennung von Brenn– und Treibstoffen aus dem
Gleichgewicht geraten. Zu hohe Mengen an Stickstoff gelangen in Form von Ammoniak und
Stickoxiden in die Luft, von wo sie auf Menschen einwirken und in Böden und Gewässer ein–
getragen werden. Durch Umwandlungsprozesse entsteht zudem Nitrat, welches das Trink–
wasser belastet, und das starke Treibhausgas Lachgas. Das hat zahlreiche negative Auswir–
kungen: Die menschliche Gesundheit wird geschädigt, Böden und Gewässer versauern und
werden überdüngt. In stickstoffempfindlichen Lebensräumen wie Magerwiesen sowie Hoch–
und Flachmooren nimmt die Artenvielfalt ab. In Wäldern vermindert sich das Wurzelwachs–
tum der Bäume, sodass sie anfälliger gegenüber Stürmen, Trockenheit und Schädlingen
werden.
In der Schweiz sind 100 % der Hochmoore, 84 % der Flachmoore, 42 % der Trockenwiesen
– im Mittelland deutlich mehr – und über 95 % der Wälder durch übermässige Stickstoff–
einträge belastet. Gerade im Kanton Zürich überschreiten die Stickstoffeinträge in die emp–
findlichen Lebensräume die Grenzwerte teilweise um ein Vielfaches. Selbst bei starker Ver–
minderung dieser Einträge ist eine Erholung der Biotope nur über lange Zeit zu erwarten.
Umso dringlicher sind Massnahmen, welche die Emissionen an der Quelle wirksam verrin–
gern. Dafür sind oft übergeordnete Massnahmen notwendig, zum Beispiel bei der Ernährung,
der Mobilität und der Nutzung von fossiler Energie. Daneben sind aber auch die kantonalen
Handlungsmöglichkeiten auszuschöpfen.