Der Regierungsrat wird beauftragt, mit einer Standesinitiative beim Bund den Finanzdatenaus-
tausch im Inland zu fordern:
- Im Bundesgesetz über die Banken und Sparkassen muss Artikel 47 mit folgendem Absatz
ergänzt werden: «4bis Auskünfte an die Steuerbehörden werden nicht unter Strafe gestellt.»
Begründung:
Mit den Sparpaketen 2014 und 2017 sind im Kanton Bern viele Leistungen und Vorhaben ge-
kürzt oder gar gestrichen worden. In den Regierungsrichtlinien wird verschiedentlich auf die an-
gespannten finanziellen Rahmenbedingungen des Kantons hingewiesen.
Nun hat der angekündigte und seit Anfang 2019 in Kraft getretene Finanzdatenaustausch mit
dem Ausland unerwartet hohe Mehreinnahmen bei den Steuern gebracht. Vermögenswerte in
Milliardenhöhe sind gemeldet worden und können nun ordentlich versteuert werden. Es kann
vermutet werden, dass ein Finanzdatenaustausch auch im Inland zu höheren Steuereinnahmen
führen wird. Deshalb soll sich der Regierungsrat beim Bund dafür einsetzen – dem Kanton wie
dem Bund zuliebe!
Begründung der Dringlichkeit: Je eher das Vorhaben angegangen wird, desto rascher kann Steuergerechtigkeit hergestellt werden, sofern die Verhältnisse im Inland gleich liegen, wie sie nun im Ausland sichtbar geworden sind.