zu überarbeiten und auf direkte Nachkommen (Kinder, Enkel, Stief– und Pflegekinder gemäss Art. 9
Abs. 1b ESchG) auszudehnen. Eine solche solidarische Steuer soll für direkte Nachkommen mindestens
50 Prozent des bisher geltenden tiefsten Steuersatzes betragen. Für alle anderen Erben sollen mindes-
tens die geltenden Steuersätze beibehalten werden.
Begründung:
Die Corona–Krise hat deutlich gezeigt, wie wichtig die Solidarität zwischen den Generationen ist. Mit dem Lockdown sollte vor allem die ältere Bevölkerung geschützt werden. Zum Bewältigen des wirtschaftlichen Schadens aus der Krise werden jetzt grosse Geldsummen benötigt. Nun geht es darum, dass die Vermögenden aus der älteren Generation der arbeitenden Bevölkerung wieder etwas zurückgeben. Im Kanton Bern werden im Durchschnitt jährlich etwa 1,5 Milliarden Franken vererbt. Bei einer Lebenserwartung von deutlich über 80 Jahren dürfte der grösste Teil davon an bereits 50– bis über 60–jährige Erben gehen. Zur Förderung der Solidarität zwischen den Generationen ist deshalb eine Erbschaftssteuer das optimale Mittel. Die angedachte moderate Erweiterung der Erbschaftssteuer ist die solidarischste und sozialste Art, dem Staat zusätzlich Mittel zuzuführen, damit dieser die Auswirkungen der Corona–Krise bewältigen und auch zukünftige Aufgaben wahrnehmen kann. Die finanzielle Belastung junger Familien, sozial Schwacher und des Mittelstandes kann dank den Mehreinnahmen deutlich reduziert wer den.
Begründung der Dringlichkeit: Die Corona–Krise wird zu Steuerausfällen führen, die möglichst schnell kompensiert werden
müssen.