Aktuell liegt der Ausländer*innen Anteil im Kanton Basel-Stadt bei über 35% der gesamten
Wohnbevölkerung. Diese Wohnbevölkerung hat keine Schweizer Staatsbürgerschaft. Drei
Viertel von ihnen sind in der Schweiz geboren oder leben seit mehr als zehn Jahren im
Kanton. Sie sind ein fester Bestandteil unserer Gesellschaft; sie haben wichtige Funktionen
in der Wirtschaft, engagieren sich im Quartier und nehmen an kulturellen Anlässen teil. Aber
sie haben nicht die Möglichkeit, am politischen Prozess mitzuwirken.
Politische Partizipation ist von grosser Bedeutung für die Integration von Menschen ohne
Schweizer Bürgerrecht: Zum einen fördert die Auseinandersetzung mit spezifischen
gesellschaftlichen Themen das Zugehörigkeitsgefühl sowie das Bewusstsein für die Pflichten
als Bewohner*innen eines Landes. Zum anderen stärkt das politische Engagement dieser
Personen die Demokratie, in dem Menschen, die grundsätzlich von Entscheidungsprozessen
ausgeschlossen bleiben, ihre Meinung zu spezifischen Anliegen und Fragestellungen
äussern können.
Geht es um das Ausländer*innenstimmrecht, gibt es in erster Linie einen Röstigraben. In den
Kantonen Jura und Neuenburg, dürfen Ausländer*innen auf kantonaler Ebene abstimmen
und wählen. Die fast 60‘000 Personen ohne Stimm- und Wahlrecht in Basel-Stadt sollen in
der lokalen Demokratie partizipieren können und in der lokalen Meinungs- und
Willensbildungsprozesse besser eingebunden werden. Dazu soll diesem ihnen ermöglicht
werden, das Stimm- und Wahlrecht auf kantonaler Ebene für Basel-zu erhalten.
Die Regierung wird gebeten innerhalb eines halben Jahres einen Gesetzesentwurf
vorzulegen, damit Einwohnerinnen und Einwohner des Kantons Basel-Stadt, die das
Schweizer Bürgerrecht nicht besitzen, das kantonale Stimm- und Wahlrecht erhalten, wenn
sie mindestens fünf Jahre Wohnsitz im Kanton Basel-Stadt haben und im Besitz der
Niederlassungsbewilligung sind.