Der Regierungsrat wird beauftragt, gesetzliche Grundlagen zu schaffen, die eine Registrierung
aller Wohnraumvermieter bei der Einwohnergemeinde erlauben. Die Registrierung soll enthalten:
Ort, Beschreibung des Mietobjekts, Art der Vermietung (Dauervermietung/temporäre Vermie-
tung), Eigentümer/in, Untervermieter/in, allenfalls Bewirtschafter/in, Vermietplattform.Begründung: Dauervermietungen von Wohnraum gibt es seit sehr langer Zeit. In den letzten Jahren sind viele andere Formen von Vermietungen und Untervermietungen, beispielsweise Plattformwohnungen, hinzugekommen. Im Gegensatz zur bestehenden Hotellerie sind Fakten über die anderen Formen von temporärer Wohnraumvermietung nicht vorhanden. An gewissen Orten wird durch diese Parahotellerie Wohnraum entzogen, was zu einer Verknappung und damit zu einer Steigerung der Mieten führt.Da bis heute oft weder Umfang noch Anzahl noch die Adressen solcher temporären Mietmöglichkeiten bekannt sind, wird dem Regierungsrat die obgenannte Aufgabe gestellt. Diese Angaben sind notwendig, damit beispielsweise die Kurtaxenkontrolle konsequent durchgeführt oder der Zweitwohnungsanteil seriös ermittelt werden können. Mit den geforderten Angaben wird ein Überblick über das bestehende Mietangebot ermöglicht, und es können, wenn nötig, Massnahmen ergriffen werden.