Der Regierungsrat wird beauftragt, die gesetzlichen Bestimmungen derart abzuändern, dass die gesamte
geeignete Dachfläche sowohl bei Neubauten als auch bei Dachsanierungen grundsätzlich mit Solarener-
gieanlagen auszurüsten ist.
Begründung:
Die Abwendung von fossilen Brennstoffen und von Kernenergie erfordert andere Energiequellen. Seit längerer Zeit besteht die Möglichkeit, Elektrizität mit Photovoltaikanlagen und Warmwasser sowie Heizenergie mittels Solarthermie zu produzieren. Trotz Subventionierung wird diese beinahe unerschöpfliche Energiequelle zu wenig genützt. Es muss ein Mehrfaches an Sonnenenergie genützt werden, um von den herkömmlichen Energiequellen wegzukommen, damit die Energie- und Klimaziele bis 2050 erreicht werden können. Es braucht gesetzlichen Druck.
Werden bei Neubauten Sonnenenergieanlagen bereits in die Planung einbezogen, ist der finanzielle Auf-
wand für die Installation relativ gering. Bei Dachrenovationen ergeben sich gute Synergien. Für beide Fälle gilt: Die Subvention, der Eigenverbrauch und der Rücklieferungsertrag von Elektrizität machen diese Energieproduktion schon heute wirtschaftlich interessant.