Die Eidgenössische Kommission gegen Rassismus hat in ihrer Stellungnahme zum Konzert in
Unterwasser vom 25. Oktober 2016 festgehalten, dass die Schweiz kein Empfangsort für extre-
mistische Gruppen werden dürfe, die rassendiskriminierende Gesinnungen verbreiten und zu
Hass aufrufen. Sie fordert, dass die Schweizer Behörden bei entsprechenden Veranstaltungen
die erforderlichen Kontrollen, welche an die Erteilung einer Bewilligung im Rahmen eines Bewil-
ligungsverfahrens geknüpft sind, durchführen. Wichtig sei ebenfalls, dass die Behörden in der
Lage seien, die Einhaltung der Rassismusstrafnorm an öffentlichen Veranstaltungen zu über-
prüfen, oder allenfalls die nötigen Massnahmen ergreifen, um jeglichen Gesetzesverstoss der
Justiz melden zu können. Die fortgesetzte Verbreitung von rassistischer und antisemitischer
Hetze gefährdet die öffentliche Sicherheit und das friedliche Zusammenleben im demokrati-
schen Staat. Die konsequente Durchsetzung der Rassismusstrafnorm ist deshalb die Grund-
lage für ein sicheres Zusammenleben in einem demokratischen Staat. Nur so ist die Sicherheit
für religiöse oder ethnische Minderheiten zu gewährleisten.
Die Regierung wird eingeladen, dem Kantonsrat Bericht zu erstatten über rassistisch aktive Or-
ganisationen im Kanton St.Gallen. Sie wird zugleich eingeladen, Massnahmen zu beantragen,
welche die konsequente Durchsetzung der Rassismusstrafnorm sicherstellen und so die Sicher-
heit der Bevölkerung und besonders auch religiöser oder ethnischer Minderheiten gewährleis-
ten. Dabei sind insbesondere folgende Fragen zu beantworten:
1. In welchem Ausmass sind im Kanton St.Gallen Organisationen oder Einzelpersonen aktiv,
welche die Rassismusstrafnorm mit so genannt privaten Anlässen zu umgehen suchen?
2. Welche Massnahmen sind nötig, um die Rassismusstrafnorm im Kanton St.Gallen konse-
quent durchzusetzen?
3. Welche präventiven Massnahmen müssen ergriffen werden, um religiöse oder ethnische
Minderheiten vor systematischen Herabsetzungen und Verleumdungen zu schützen?
4. Ist der Kanton bereit, für die als Folge rassistischer Hetze gefährdeten Gruppen besondere
Sicherheitsmassnahmen zu ergreifen oder für die erhöhten Sicherheitsaufwendungen von
gefährdeten Gruppen aufzukommen?