Investitionen in Kriegsmaterial sind verwerflich und werden von der SP/JUSO Fraktion abgelehnt.
Sie führen dazu, dass Waffen produziert werden, die weltweit in Konflikten eingesetzt werden, was
zahlreiche Tote und Verletzte zur Folge hat und grosses Leid verursacht. Die Pensionskassen
haben angesichts ihrer Grösse auf dem Schweizer Anlagemarkt Möglichkeiten, auf Unternehmen
und ihre Investitionen einzuwirken, sofern sie dazu mit anderen institutionellen Anlegern zusam-
menarbeiten.
Die städtische Pensionskasse (PVK) ist durch ihr Reglement verpflichtet, ihr Handeln nach «sozia-
len, ökologischen und ethischen Kriterien der Nachhaltigkeit» auszurichten (Art. 2 Abs. 4 PVR). Die
Anwendung des Anlagereglements wurde in den letzten Jahren verschärft und regelmässig extern
überprüft. Für die SP ist es ein Muss, dass die PVK diesen Kriterien nachlebt. Die SP versteht un-
ter den genannten Kriterien nicht nur Investitionen in Unternehmen, die Kriegsmaterial produzieren,
sondern auch Unternehmen, die von schlechten Arbeitsbedingungen, Kinder- oder Sklavenarbeit,
Umweltverschmutzung oder Atomkraft profitieren. Der Stadtrat ist zwar gegenüber der Verwal-
tungskommission nicht weisungsbefugt. Er hat jedoch das Recht darauf, transparent über die In-
vestitionen der PVK informiert zu werden. Deshalb soll der Gemeinderat die Aufsichtskommission
und den Stadtrat in einem detaillierten Bericht über die Investitionen der PVK und deren Nachhal-
tigkeit informieren.
Die PVK ist im Vergleich zu anderen Pensionskassen eine kleine Akteurin auf dem Anlagemarkt.
Der Grossteil ihres Kapitals wird nicht in Aktien investiert. Ihre Aktien legt die PVK meist passiv in
Fonds an. In diesen Fonds sind Investitionen in verschiedene Firmen zusammengefasst, so dass
die Gelder entweder in das ganze Paket oder gar nicht investiert werden können. Die Zuordnung
einzelner Firmen zu den obgenannten Nachhaltigkeitskriterien ist schwierig, da die Unternehmun-
gen aktuell nicht verpflichtet sind, ihre Investitionen z.B. in Rüstungsgüter offen zu deklarieren. Als
kleine Akteurin ist die PVK dementsprechend bei ihrer Anlagepolitik einerseits auf nationale Vorga-
ben angewiesen, um Nachhaltigkeitskriterien gegen grössere institutionelle Anleger durchsetzen zu
können. Betreffend Nachhaltigkeit sieht die nationale Gesetzgebung aktuell keinerlei Vorschriften
vor. Die Verfolgung einer in allen Punkten nachhaltigen Anlagepolitik würde andererseits eine akti-
ve Anlagestrategie der PVK bedingen.
Der Gemeinderat soll sich deshalb auf nationaler Ebene, z.B. beim Bundesrat und in der Städte-
konferenz dafür einsetzen, dass klare gesetzliche Vorgaben geschaffen werden, die Investitionen
in Kriegsmaterial und weitere nicht nachhaltige Investitionen nach objektiven, klar messbaren Krite-
rien definieren und verbieten. Gleichzeitig sollen Anteile an Investitionen in Unternehmungen, wel-
che einen Teil ihres Umsatzes mit Rüstungsgütern verdienen, offengelegt und nachgebildet wer-
den.
Der Gemeinderat wird deshalb beauftragt:
1. Eine Analyse der aktuellen Investitionen der städtischen Pensionskasse unter Berücksichti-
gung der im Anlagereglement aufgeführten Nachhaltigkeitskriterien, sowie über die Möglichkei-
ten einer aktiven Anlagestrategie zu erstellen und dem Stadtrat darüber Bericht zu erstatten.
2. Sich auf nationaler Ebene für klare gesetzliche Vorgaben einzusetzen,
a. die es Pensionskassen verbieten, in Kriegsmaterial und andere nicht nachhaltige Anlagen
zu investieren.
b. die Unternehmungen verpflichten, Investitionen in Rüstungsgüter und andere nicht nach-
haltige Investitionen offen zu legen.