Die Pensionskasse Stadt Luzern klimaprima ausrichten

Die Sicherung der Renten durch die Pensionskassen ist im heutigen Tiefzinsniveau nicht einfach. Auch ist den Unterzeichnenden bewusst, dass die Stadt Luzern bloss sechs von 13 stimmberechtigten Pensionskommissionsmitgliedern bestimmen kann und die PKSL eine eigene Rechtspersönlichkeit ist. Ebenso, dass der Gesetzgeber nicht gleichzeitig die Leistungen und die Finanzierung vorgeben kann. Trotzdem kann und soll der Stadtrat mit der Erfüllung untenstehender Anforderungen den Rahmen seiner Möglichkeiten konsequent nutzen. Dank diesem starken Zeichen soll die PKSL in der notwendigen Ausrichtung gestärkt werden.

Jede Pensionskasse ist per se der Zukunft verpflichtet. Wie wir heute wissen, ist die Zivilisation bloss dann zukunftsfähig, wenn die verbleibenden Kohlenstoffvorräte in der Erdkruste verbleiben. Anlagestrategien, welche diese Fakten ignorieren, sind per se nicht zukunftsfähig.

Weitsichtige Wirtschaftsvertreter zeigen auf, dass der Klimawandel signifikante finanzielle Risiken für die Finanzstabilität, für die Finanzinstitutionen und die Investoren mit sich bringt. Kompetente globale Fachgremien entwickeln Instrumente, um den Gefahren zu begegnen. Auch für die Schweiz haben wissenschaftliche Studien die Risiken für Finanzplatz und insbesondere für Pensionskassen, für deren Deckungsgrad und für die Höhe der Renten illustriert.

Das Pariser Klimaabkommen von 2015 verlangt von allen Finanzdienstleistern, dass sie ihre Investitionen und Finanzflüsse mit dem Ziel einer maximalen globalen Klimaerwärmung von 1.5 bis maximal 2 Grad in Einklang bringen. Die Schweiz hat dieses Abkommen 2017 ratifiziert. Mit dem heutigen Investitionsverhalten bewegen sich die Schweizer Finanzbranche und die Pensionskassen allerdings auf einem Klimapfad, welcher eine globale Erwärmung von 4 bis 6 Grad unterstützt.

Ein kürzlich durch die Klima-Allianz veröffentlichtes Rechtsgutachten kommt zum Schluss, dass die treuhänderische Sorgfaltspflicht auch bei den finanziellen Klimarisiken gilt und auf Portfolioebene ansetzen muss, nämlich durch Risikomanagement via Dekarbonisierung. Im Weiteren bestätigt der Bundesrat in seiner Antwort auf eine Interpellation von FDP-Ständerat Raphaël Comte, dass sich mit klimaverträglichen Investitionsstrategien marktkonforme Renditen erzielen lassen und dass der Markt schon heute klimafreundliche Anlageprodukte anbietet, mit denen sich in gängigen Finanzanlagen gebundene Emissionen um 10 bis 90 Prozent verringern liessen.

Die Machbarkeit einer Klimastrategie mit Portfolio-Dekarbonisierung beweisen die zwei aktuell führenden Pensionskassen PKZH der Stadt Zürich und LUPK des Kantons Luzern. Die PKZH will ihre Risiken zum Klimawandel berücksichtigen und u. a. den CO2-Fussabdruck des Aktienvermögens bis 2024 «gegenüber dem Stand des Weltaktienindexes MSCI All Countries World Index IMI (2016) um 50 Prozent reduzieren». Die LUPK hat ihre Aktien- und Obligationenanlagen bereits umgeschichtet: sie weisen heute schon eine um 30 % geringere CO2-Intensität auf als die massgebenden Welt-Referenzbenchmarks. Fachartikel belegen, dass auch mittleren und kleineren Pensionskassen, die passiv investieren, Möglichkeiten für nachhaltiges Investieren offenstehen. Geeignete passiv-regelbasierte Ansätze existieren bereits. Nachhaltigkeitsansätze wirken sich mehrheitlich positiv auf die Rendite aus. Zur finanziellen Risikoverminderung erzielt dabei die Elimination der Titel der Kohleproduzenten wie auch der Erdöl- und Erdgasproduzenten die grösste Wirkung. Andererseits rufen Fondsanbieter und Vermögensverwalter dazu auf, die sich bietenden Klimachancen wahrzunehmen und das zunehmend bessere Angebot an klimafreundlichen Anlagestrategien und Vehikeln zu nutzen. Die UBS meint, dass gerade bei Aktien ESG-Faktoren (Environmental, Social, Governance) zu einem überlegenen Ertrag führen können. Der Vermögensverwalter Forma Futura zeigt in der Praxis, wie das geht.

 

Die PKSL berücksichtigt in ihrem Anlagereglement die Klimarisiken, wobei «diese insbesondere durch das Führen eines Investorendialoges vermindert werden sollen». Doch die Beschränkung des Umgangs mit den Klimarisiken auf Aktivitäten ausserhalb von Dekarbonisierungsmassnahmen auf Portfolioebene steht im Widerspruch zu den Erfordernissen des Risikomanagements zur Sicherung der zukünftigen Renten. Gemäss Geschäftsbericht 2018 hat die PKSL das Mandat «Aktien Ausland» des Typs «nachhaltig (aktiv)» an Safra Sarasin vergeben. Weil «Aktien Ausland» besonders CO2-intensiv sind, hat dies im Prinzip Potenzial, die CO2-Intensität des Portfolios zu senken. Ob dies der Fall ist, ist allerdings noch nachzuweisen.

Der Stadtrat steht als finanzierender Arbeitgeber in der Verantwortung, bei der Vorsorgeeinrichtung wirksame Massnahmen zur Sicherung der zukünftigen Renten zu erwirken. Er wird somit vor diesem Hintergrund eingeladen, folgende Anforderungen in die Pensionskommission der PKSL einzubringen:

  1. Die PKSL integriert in ihrem Anlagereglement Bestimmungen zum klimarisikobewussten Anlegen durch Dekarbonisierung des Portfolios.
  2. Die PKSL
    a. präzisiert die Klimarisiken und -chancen in ihrem Anlageprozess und in den einzelnen Anlagevorschriften für die Vermögensverwalter.
    b. legt insbesondere für die Wertschriften eine Klimastrategie fest, in der sie definiert, wie und ab wann sie 1.5-Grad-konform investieren wird.
    c. misst auf dem Weg zu diesem Ziel einer schnellen Dekarbonisierung des Portfolios Priorität bei, und setzt sich dabei messbare Ziele und Fristen.
  3. Die PKSL integriert Klimawandel und Klimarisiken als eines der Hauptanliegen für ihr Engagement und ihre Stimmrechtsausübung im In- und Ausland. Damit nutzt sie die Instrumente, um mit gewissen Unternehmungen, die möglicherweise noch zu hohe Emissionen haben, deren Geschäftsmodell aber Aussichten auf einen 1.5-Grad-konformen Klimapfad bietet, in den Dialog zu treten und ihren Weg zum klimafreundlichem Wirtschaften positiv zu beeinflussen. Sie setzt dabei inhaltlich definierte Ziele, messbare Erfolgskriterien und Ausstiegsfristen bei Nichterfüllung. Bei Misserfolg verzichtet sie im Rahmen ihres Dekarbonisierungspfades auf die entsprechenden Titel.
  4. Die PKSL
    a. gewährleistet auf geeignete Art gegenüber ihren Versicherten und gegenüber der Öffentlichkeit die notwendige Transparenz über ihre Vermögensanlagen und deren Klimarisiken.
    b. verfasst innerhalb des Geschäftsberichts einen Bericht über die Klimaverträglichkeit der Anlagen sowie ihrer weiteren Aktivitäten zur Verminderung der finanziellen Klimarisiken.
  5. Die PKSL sucht nach Bedarf die Zusammenarbeit mit anderen öffentlich-rechtlichen Pensionskassen, um die Kosten zur Beratung sowie zur Bewirtschaftung von passenden, evtl. neu zu schaffenden Anlageprodukten durch auf Nachhaltigkeitsaspekte spezialisierte Vermögensverwaltungsinstitute gering halten zu können.

 

 

Erstunterzeicher:in

Cyrill Studer Korevaar, Claudio Soldati und Gianluca Pardini (namens der SP/JUSO-Fraktion)

Ersteinreichung

7. August 2019

Einreichungskanton

Luzern

Einreichegemeinde

Luzern
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