Die digitale Transformation erfasst alle Wirtschafts- und Lebensbereiche. Sie öffnet viele neue
Möglichkeiten, führt aber auch zu einer zunehmenden Abhängigkeit der Gesellschaft von verstärkt
autonom operierenden Systemen. Bereits 2010 sagte Eric Schmidt, der langjährige CEO von
Google, über die Zukunft der Privatsphäre: «We know where you are. We know where you’ve
been. We can more or less know what you’re thinking about». Dennoch ist seither im Datenschutz
noch keine echte Entwicklung festzustellen. Bei vielen Nutzer/innen der neuen technologischen
Möglichkeiten geschieht dies zudem ohne Wissen um die damit verbundenen Risiken. Es wird
kaum gefragt, wie die Eingriffe durch technische Systeme eingeschränkt und die individuellen Ent-
scheidmöglichkeiten und Autonomie erhalten werden können. «Digitale Verhaltensüberwachung im
öffentlichen Raum oder auf sozialen Netzwerken sowie andere, die Menschen in ihrer selbstbe-
stimmten Lebensgestaltung einschränkende Datenbearbeitungen wie «Big Nudging» oder «prädik-
tive Modellierung» bergen Potenzial für gesellschaftliche Fehlentwicklungen.»
Der Cyberraum wird als erweiterter öffentlicher und privater Raum wahrgenommen, weshalb der
Staat auch in diesem Bereich wie in der analogen Welt seine Schutzfunktion zu übernehmen hat.
Am 15. September 2017 hat der Bundesrat seinen Entwurf zur Totalrevision des Bundesgesetzes
über den Datenschutz verabschiedet und dem Parlament unterbreitet. Die Beratungen im Parla-
ment sind noch nicht abgeschlossen. Mit der Totalrevision soll der Datenschutz gestärkt und an die
Realität der digitalen Datenbearbeitung angepasst werden. Im Nachgang zur Gesetzesrevision
wird zentral sein, dass der Datenschutz auf allen Ebenen effizient umgesetzt wird. Der Kanton
Bern hat die Revision des Datenschutzgesetzes bereits geplant. Auch die Stadt Bern hat auf kom-
munaler Ebene die notwendigen Ressourcen für die Umsetzung der Revision zur Verfügung zu
stellen und auch auf kommunaler Ebene die gesetzlichen Grundlagen für einen genügenden
Schutz von Einwohner/innen und städtischen Angestellten zu schaffen.
Der Gemeinderat wird aufgefordert:
1. Ein städtisches Datenschutzreglement zu erlassen, welches insbesondere:
a. Die Datenschutzbeauftragte der Stadt Bern mit umfassenden Befugnissen ausstattet, da-
mit diese die ihr übertragenen und zukünftigen Aufgaben der Sensibilisierung, Beratung,
Aufsicht und Kontrolle umfassend und wirkungsvoll wahrnehmen kann.
b. Die Sammlung und Aufbewahrung von Daten, sei es von Einwohner/innen oder von städti-
schen Mitarbeitenden, auf das absolut Notwendige beschränkt.
c. Ein umfassendes und unentgeltliches Akteneinsichtsrecht für Einwohner/innen und städti-
sche Mitarbeitende vorsieht.
2. Im Rahmen der kommunalen Kompetenzen Schutzmassnahmen für Einwohner/innen zu er-
greifen, deren Privatsphäre und Menschenwürde im Rahmen der digitalen Transformation
durch Private (z.B. private Überwachungs- und Abhörmethoden, unzulässige Informations-
übermittlung bzw. -verbreitung) bedroht oder eingeschränkt werden.
Begründung Dringlichkeit:
Die Aufsichtskommission des Stadtrates ist aktuell daran, das städtische Reglement über die Om-
budsstelle, die Whistleblowing-Meldestelle und die Datenschutz-Aufsichtsstelle (OSR) auf seine
Aktualität zu überprüfen.2 Damit die in der Motion geforderten Massnahmen in diese Arbeit ein-
fliessen können, muss die Motion für dringlich erklärt werden.
Die Dringlichkeit wird vom Büro des Stadtrats abgelehnt.