Der Regierungsrat wird aufgefordert, einen Vorschlag zu unterbreiten, welcher eine Mehrbelastung der tiefen und mittleren Einkommen durch den Prämienanstieg 2023 verhindert. Durch eine Anpassung des Bezüger:innenkreises und des Verbilligungsgrads bei den Prämienverbilligungen soll für 2023 erreicht werden, dass Menschen, welche schon heute mehr als 10% ihres Einkommens für die Krankenkassenprämien aufwenden, trotz der erhöhten Prämien keine Mehrkosten tragen müssen. Die reale Prämienbelastung für die genannte Gruppe darf nicht weiter ansteigen.
Begründung
Strom, Öl und Gas werden deutlich teurer. Die Inflation führt dazu, dass die Kaufkraft der Bevölkerung geschmälert wird. Die Krankenkassen-Prämien steigen 2023 um bis zu 10 Prozent – im Kanton XX beläuft sich der Anstieg auf durchschnittlich XX Prozent. National- und Ständerat haben in einer Sondersession deshalb zusätzliche Bundesmittel für die Prämienverbilligung diskutiert, um die Kaufkraft der Bevölkerung zu stärken. Der Nationalrat hat zwei entsprechende Vorstösse unterstützt, der Ständerat hat sie zur weiteren Beratung an die zuständige Kommission überwiesen. Diese lehnte die Vorstösse jedoch anfangs November ab.
Umso wichtiger ist es nun, dass wir im Kanton XX Verantwortung übernehmen und dafür sorgen, dass der Prämienanstieg durch entsprechende Massnahmen abgefedert wird. Die Prämien-Entlastungs-Initiative der SP Schweiz ist aktuell noch in parlamentarischer Beratung und wird frühestens 2024 zur Anwendung kommen. Umso wichtiger ist nun, dass wir für 2023 eine Lösung finden.