Einbürgerung – Wichtige Informationen
Was bedeutet Einbürgerung?
Wenn eine ausländische Person eingebürgert wird, bekommt sie den Schweizer Pass. Damit kann sie in der Schweiz wählen und abstimmen. Sie kann auch mehr am sozialen und politischen Leben teilnehmen.
Das Wichtigste auf einen Blick:
Wer eingebürgert wird, erhält die Schweizer Staatsbürgerschaft. Man kann abstimmen und wählen.
Die Regeln für die Einbürgerung sind je nach Kanton und Gemeinde unterschiedlich.
Die Schweiz erlaubt die doppelte Staatsbürgerschaft. Das bedeutet, dass man die alte Staatsbürgerschaft behalten kann, wenn das Herkunftsland das erlaubt.
Es gibt zwei Arten der Einbürgerung:
- Die ordentliche Einbürgerung (für Personen, die lange in der Schweiz leben).
- Die erleichterte Einbürgerung (für Personen mit Schweizer Familie).
Die ordentliche Einbürgerung
Für Personen, die lange in der Schweiz leben.
- Personen mit einer Niederlassungsbewilligung (Ausweis C).
- Personen, die mit einer Schweizer Person in einer eingetragenen Partnerschaft leben.
- Mindestens 10 Jahre in der Schweiz leben (davon 3 in den letzten 5 Jahren vor dem Antrag).
- Gut integriert sein, das bedeutet:
- Die Schweiz und ihre Lebensweise kennen.
- Keine Gefahr für die Schweiz sein.
- Eine Schweizer Sprache sprechen (Niveau B1 mündlich und A1 schriftlich).
- Jeder Kanton kann eigene zusätzliche Regeln haben, z. B.:
- Eine Mindestaufenthaltsdauer in der Gemeinde oder im Kanton (z. B. 2 bis 5 Jahre).
- Einbürgerungstests über die Schweiz und den Kanton.
Die Kosten sind je nach Gemeinde und Kanton unterschiedlich. Durchschnittlich:
- Gemeinde: 500 bis 1000 Franken pro Person.
- Kanton: bis zu 2000 Franken pro Person.
- Bund:
- Ehepaar mit oder ohne minderjährige Kinder: 150 Franken.
- Einzelperson mit oder ohne minderjährige Kinder: 100 Franken.
- Minderjährige Einzelperson: 50 Franken.
- Das Formular für die Einbürgerung gibt es bei der Gemeinde oder dem Kanton.
- Der Antrag muss dort eingereicht werden.
- Danach gibt es ein persönliches Gespräch. Dort werden die nächsten Schritte erklärt.
- Das ganze Verfahren dauert etwa 2 Jahre.
Die erleichterte Einbürgerung
Diese Einbürgerung ist schneller und einfacher. Sie gilt für Personen mit Schweizer Familie.
- Personen, die mit einer Schweizer Person verheiratet sind.
- Kinder einer Person mit Schweizer Staatsbürgerschaft.
- Ausländer:innen der dritten Generation, die in der Schweiz geboren wurden.
- Minderjährige staatenlose Kinder.
- Die Aufenthaltsdauer ist kürzer als bei der ordentlichen Einbürgerung.
- Die anderen Bedingungen sind dieselben wie bei der ordentlichen Einbürgerung.
- Es gibt einen Selbsttest, um zu prüfen, ob man die Bedingungen erfüllt.
- Kinder unter 12 Jahren: 250 Franken.
- Kinder ab 12 Jahren: 650 Franken.
- Erwachsene: 900 Franken.
- Das offizielle Formular gibt es bei den Behörden oder beim Staatssekretariat für Migration (SEM) in Bern.
- Das Formular muss an das SEM in Bern geschickt werden.
- Das Verfahren dauert etwa 2 Jahre.
Wichtige Informationen zum Kanton
Jeder Kanton in der Schweiz hat eigene Regeln für die Einbürgerung. Es ist wichtig, sich über die genauen Bedingungen im eigenen Kanton zu informieren.
Wähle deinen Kanton aus, um auf die offizielle Website zu gelangen und mehr über die Einbürgerung zu erfahren.