Ist der Regierungsrat bereit, die Stipendien gemäss Gesetz über Ausbildungsbeiträge (BGS 419.11) an die aufgelaufene Teuerung auf den nächstmöglichen Zeitpunkt anzupassen?
Begründung :
Gemäss § 9 Abs. 5 des Gesetzes über Ausbildungsbeiträge steht dem Regierungsrat die Kompetenz zu, bei einer Veränderung des Indexstandes um mehr als 5 Punkte (und nicht um 5 %), die Stipendien an die Teuerung anzupassen. Massgebend ist dabei der Landesindex der Konsumentenpreise. Bei Inkrafttreten dieser Bestimmung am 1. August 2008 betrug der Indexstand 103.9 (Basis Dezember 2005 = 100). Aktuell (Februar 2024) beträgt der Indexstand auf dieser Basis 109.5. Die gesetzlichen Anforderungen für einen Ausgleich der Teuerung wären damit erfüllt.
Darüber hinaus gibt es zusätzlich gute Gründe für einen Ausgleich der Teuerung bei den Stipendien:
- Die Ansätze für die Stipendien wurden seit mehr als 15 Jahren nicht mehr erhöht.
- Von der aktuellen Teuerung sind Personen mit tiefen Einkommen überdurchschnittlich betroffen. Studierende gehören in der Regel zu dieser Gruppe. Entscheidend ist dabei vor allem die Teuerung in jenen Bereichen, bei denen man kaum oder gar nicht ausweichen kann. So beträgt die Teuerung seit Dezember 2020 auf Nahrungsmittel allein 6 %, auf Wohnen und Energie 10,4 % und Verkehr 12,4 %. Die stark steigenden Krankenkassenprämien sind dabei noch gar nicht berücksichtigt.