Armut bei Kindern und Jugendlichen darf nicht vererbt werden

Kinder stehen selten im Fokus der Sozialhilfe. Aber sie sind häufig und sehr direkt von Entscheiden der Sozialdienste und der Sozialbehörden betroffen.

Die Caritas schreibt, dass in der Schweiz 133’000 Kinder direkt von Armut betroffen und weitere 184’000 armutsgefährdet sind. Rund ein Drittel der Sozialhilfebeziehenden sind Kinder. Die Sozialhilfequote bei Kindern und Jugendlichen liegt bei rund 4,8 % – fast doppelt so hoch wie bei der Gesamtbevölkerung.

Dass es in der Sozialhilfe oft der pure Zufall ist, wer darüber entscheidet, ob man angemessen oder knausrig unterstützt wird, ist aus mehreren Forschungen und Fachberichten bekannt. Sehr stossend ist, dass auch Kinder und Jugendliche Teil dieses Zufallsprinzips sind.

Investitionen in das Wohlergehen und die gesellschaftliche Teilhabe von Kindern lohnen sich. Unzählige Studien, die sich mit Kinderarmut befassen, weisen klar nach, dass eine gesellschaftliche Teilhabe mit möglichst geringen Einschränkungen zentral ist, dass Kinder und Jugendliche den Teufelskreis der Armut durchbrechen und sich langfristig aus der Sozialhilfe lösen können. Armut prägt die Kinder stark und beeinflusst ihre Zukunftschancen negativ: Die Wahrscheinlichkeit, dass Armut über Generationen weitergegeben wird, ist hoch. Laut einer 2018 veröffentlichten OECD-Studie braucht es in der Schweiz durchschnittlich fünf Generationen, bis die Nachkommen des ärmsten Dezils der Bevölkerung in die Mittelschicht aufsteigen. Das alles ist bekannt und bekannt ist auch, unter welchen Voraussetzungen der Teufelskreis Armut am besten durchbrochen werden kann. Es gilt, armutsbetroffene Kinder grosszügig zu unterstützen und deren gesellschaftliche Teilhabe zu fördern. Lösungen, die die besondere Situation von Familien angemessen berücksichtigen, müssen auch nicht mehr erfunden werden. Eine Veränderung ist erst möglich, wenn die Sozialarbeitenden sich für betroffene Kinder einsetzen und ihre Bedürfnisse wahrnehmen und berücksichtigen. Kinder müssen von der Sozialhilfe zwingend als autonome Rechtssubjekte anerkannt und als eigenständige Fälle mit kinderspezifischen Bedürfnissen bearbeitet werden.

Aus diesen Gründen stellen wir folgende Fragen:

  1. Wie werden die Ressourcen von Kindern gestärkt, deren Eltern mit Sozialhilfe unterstützt werden?
  2. Wie wird sichergestellt, dass die interdisziplinären Unterstützungen von Akteuren der Kinder- und Jugendhilfe in der individuellen Förderung koordiniert und wirksam eingesetzt werden?
  3. Wie wird die gesellschaftliche Teilhabe von Kindern in der Sozialhilfe gesichert?
  4. Welche besonderen Massnahmen bestehen, um Kinder, deren Eltern in der Sozialhilfe sind, zu fördern?
  5. Wie wird sichergestellt, dass bei diesen Kindern Raum bei der individuellen Zielvereinbarung gegeben wird?
  6. Welche Massnahmen plant der Regierungsrat, um Kinderarmut zu reduzieren?
  7. Wie wird die Chancengleichheit von armutsbetroffenen Kindern, von Working-Poor Familien und Kindern, deren Eltern Familienergänzungsleistungen beziehen, gesichert?
  8. Wie wird die Handlungsfähigkeit von Eltern, die Sozialhilfe beziehen, gestärkt?

Erstunterzeicher:in

John Steggerda

Ersteinreichung

26. Juni 2024

Einreichungskanton

Solothurn

Einreichegemeinde

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