Der Regierungsrat wird beauftragt, ein «Taxigesetz» zu erlassen, das die grösstmögliche Gleichbehandlung unter den im Kanton Solothurn agierenden Unternehmen mit Taxis und Limousinen erlaubt. Es soll als schlanke und leicht umsetzbare Grundlage für kommunale Taxiordnungen dienen und einen fairen Wettbewerb schaffen.
Begründung :
In der Antwort zur I 0009/2024 «Interpellation Thomas Marbet (SP, Olten): Uber im Kanton Solothurn, Fluch oder Segen?» zeigt die Regierung auf, dass heute nicht alle Unternehmen, die gewerbsmässigen Personentransport mit Taxis oder Limousinen im Kanton anbieten (wollen), den gleichen Regeln unterworfen sind. Damit wird das klassische einheimische Taxigewerbe gegenüber neuen Formen des individuellen gewerbsmässigen Personentransports benachteiligt (wie z.B. gegenüber Uber). Letztere agieren zurzeit in einem rechtlichen Graubereich, selbst wenn das Bundesgericht bereits gewisse Korrekturen vorgenommen hat1 . Auch die Kontrolle und Überwachung der im Kanton agierenden Unternehmen ist aktuell mangels klarer gesetzlicher Grundlage nicht bei allen Anbietern gleich durchführbar.
Deshalb soll ein einfaches, aber einheitliches kantonales Taxigesetz mindestens folgendes enthalten (soweit nicht schon in anderer Gesetzgebung geregelt; vgl. auch lp 14.37932 ):
- Gleiche Rechte und Pflichten für alle Anbieter von Taxi- und Limousinenservices hinsichtlich Anforderungen an Fahrzeug, Halter/Arbeitgeber und Fahrer und Fahrerinnen;
- Minimalanforderungen an Fahrzeug, Halter/Arbeitgeber und Fahrer und Fahrerinnen (z.B. hinsichtlich Fahrzeugkennzeichnung, Preistransparenz, Sprachkenntnisse, Bewilligung, Nachweise);
- Eine zweckmässige und klare Kompetenzverteilung zwischen Kanton und Gemeinde.