Der Regierungsrat wird beauftragt,
- ein Konzept für die Rechtshilfe für Armutsbetroffene zu erarbeiten, das den Zugang zu Rechtshilfe sicherstellt.
- mit einem Leistungsvertrag mit einer unabhängigen und unentgeltlichen Rechtsberatungsstelle oder anderen geeigneten Massnahmen eine umfassende Rechtshilfe für Armutsbetroffene zu garantieren.
Begründung :
Wer einen Konflikt mit der Vermieterin oder dem Arbeitgeber hat, hat diverse Möglichkeiten, günstig oder unentgeltlich Rechtsberatung und Prozessbegleitung auf einer Beratungsstelle oder bei Gewerkschaften einzuholen. Für Armutsbetroffene ist es aber schwieriger, unabhängige (Rechts-)Auskünfte zu bekommen. Für Menschen, die auf Sozialhilfe angewiesen sind, ist es besonders schwierig, zu ihrem Recht zu kommen.
Zwar anerkennen Artikel 29 und 29a der Bundesverfassung (BV) für alle Bürger und Bürgerinnen allgemeine Verfahrens- und Rechtsweggarantien. Beschwerden im sozialhilferechtlichen Verfahren z.B. werden geringe formale Anforderungen zugeschrieben, weshalb der Antrag auf einen unentgeltlichen Rechtsbeistand in der Regel abgelehnt wird. Auch bei anderen Rechtsfragen sind Menschen, die armutsbetroffen sind, ausgeschlossen. Diese Praxis verkennt, dass Menschen, die in Armut oder an der Schwelle zur Armut leben (steuerbares Einkommen bis 25’000 Franken), oft einen Schicksalsschlag erlitten haben, ihre Problemlage in der Regel nicht nur finanzieller Art, sondern oft sehr viel komplexer ist. Zudem verfügen viele Personen nicht über die für ein Gerichtsverfahren notwendigen Ressourcen. Gerade diese Personen sind auf eine unabhängige und unentgeltliche Rechtsberatung und Prozessbegleitung besonders angewiesen.
Im Kanton Solothurn haben heute Armutsbetroffene keine Möglichkeiten, zu ihrem Recht zu kommen. Es gibt die «Rebaso», Rechtsberatungsstelle für Asylsuchende von Heks und die «frabina», sie bietet professionelle Beratung zum Thema Zusammenleben von Menschen unterschiedlicher Nationalitäten und Kultur an. Dann gibt es die niederschwellige Rechtsberatung des Anwaltsverbandes, die mit einem Gutschein über 35 Franken ausgestaltet ist. Ansonsten sind keine Angebote bekannt und damit ist der Zugang zu unserem Rechtssystem verschlossen.
Es braucht eine unabhängige und mit genügend Kapazitäten ausgestattete Rechtsberatungsstelle, die die Interessen der armutsbetroffenen Menschen im Kanton Solothurn vertritt. Sie ermöglicht kostenlosen Zugang zu rechtlicher Beratung, Begleitung und gegebenenfalls Prozessvertretungen.