Meldepflicht bei Eingriffen in Drainagesysteme

Der Regierungsrat wird aufgefordert, eine digitale Erfassung von Eingriffen in Drainagesysteme sicherzustellen. Dazu soll eine Meldepflicht eingeführt werden.

Dadurch können Drainagesysteme nach und nach digitalisiert und für künftige Generationen sicht- und nutzbar gemacht werden. Dabei soll seitens des Kantons auch geprüft werden, in Zusammenarbeit mit den Gemeinden eine Drainagestrategie auszuarbeiten. Ziel ist es, bei Eingriffen in Systeme möglichst alle Drainagen und unterirdischen Wasserleitungen im Kanton nach und nach digital zu erfassen und die Funktionen der Gewässer zu gewährleisten.

Begründung:
Heute sind Drainagesysteme kaum erfasst. Es ist ungewiss, ob die bestehenden Drainagesysteme tatsächlich so gebaut wurden oder ob sie noch in Betrieb sind. Ob auf einem Grundstück Drainagen vorhanden sind, kann nur mit grossem Aufwand festgestellt werden. Einläufe in Vorfluter können zum Beispiel mittels Kanalroboter entsprechende Verläufe orten. Nur abgeschlossene Projekte im Bereich von Gesamtmeliorationen sind bei der Dienststelle Landwirtschaft und Wald digitalisiert. Laufende und zukünftige Projekte mit Drainagen werden nur noch digital abgelegt.

Der Bau von neuen Drainagen beziehungsweise generell von Werkleitungen ist baubewilligungspflichtig. Die Zuständigkeit für die korrekte Umsetzung liegt bei den Gemeinden. Die Handhabung toleriert den bewilligungsfreien Ersatz von bestehenden Leitungen, ausser in Schutzzonen (Natur und Landschaftsschutz). Erst bei Absenkungen von Böden und bei Wasserrückstau werden Schäden in Drainagen festgestellt. Die Sanierungen sind entsprechend aufwändig.

Die Erosion guter Ackerböden bereitet zunehmend Sorge. In unseren Böden gibt es tausende Drainagerohre, welche direkt und schnell die Böden entwässern und das Wasser in die Bäche und Seen ableiten. In der Regel laufen Drainagesysteme ohne Vorreinigung in ein Gewässer. Nur wenn die Drainagesysteme in einem Gebiet erfasst sind, besteht die Möglichkeit, gebietsübergreifende Massnahmen zur Nutzung von Brauchwasser oder für allfällige Feuchtackerkulturen zu planen und es für die Bewässerung einzusetzen.

Die Landwirtschaft würde von erfassten Drainagesystemen profitieren. Fachgerecht unterhaltene Drainagen spielen für die Regulierung des Wasserhaushalts eine wichtige Rolle und ermöglichen es, bei Trockenheit Wasser in den Böden zurückzuhalten. Nur wer Kenntnis über den Zustand von Anlagen hat, kann künftige Investitionen planen. Viele Leitungen sind im Verlaufe der Zeit saniert, aber nicht planerisch nachgeführt worden. Für die zunehmend mechanisierte Landwirtschaft ist der Erhalt der Ertragskraft der Böden wichtig. Nutzungserschwernisse müssen eingeschätzt und gezielt saniert werden. Das Wissen um die Drainagesysteme ermöglicht es, die künftige landwirtschaftliche Produktion gezielt auszurichten. Weiter hilft das Wissen um die Anlagen, Fehlinvestitionen in Schutzgebiete zu vermeiden. Grundsätzlich ist davon auszugehen, dass Informationen zum Bodenwasserhaushalt aufgrund der klimatischen Veränderungen immer wichtiger werden.

Aus diesen Gründen soll künftigen Eingriffen in Drainagesysteme eine Meldepflicht obliegen.

Erstunterzeicher:in

Josef Schuler

Ersteinreichung

4. Dezember 2023

Einreichungskanton

Luzern

Einreichegemeinde

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