Chancengleichheit und Teilhabe für gehörlose und hörbehinderte Menschen

Antrag

Der Gemeinderat wird gebeten, Massnahmen zur verbesserten sozialen und politischen Teilhabe von gehörlosen und hörbehinderten Menschen zu prüfen und gegebenenfalls umzusetzen.

Begründung

Gehörlose und hörbehinderte Menschen[1] stossen in Thun in verschiedenen Lebensbereichen auf Barrieren und Hindernisse, die ihre sozialen und politischen Teilhabemöglichkeiten eklatant einschränken. Der Fokus des Gemeinderats in Bezug auf mehr Barrierefreiheit ist aktuell auf Massnahmen zur Hindernisfreiheit im öffentlichen Verkehr und öffentlichem Raum ausgerichtet[2]. Die Interpretation des Gemeinderats seiner Umfrage[3] bei Fachorganisationen aus dem Bereich Behinderung zeigt, dass die Bedürfnisse von gehörlosen und hörbehinderten Menschen bislang zu wenig berücksichtigt werden.

Die UNO-Behindertenrechtskonvention (BRK), welche in der Schweiz seit Mai 2014 in Kraft ist, postuliert klar, dass die Barrieren, welche Menschen mit Behinderungen daran hindern politische und soziale Teilhabe leben zu können, zu beseitigen sind. In Bezug auf die Bedürfnisse von gehörlosen und hörbehinderten Menschen bedeutet dies:

  1. Anerkennung der Gebärdensprache: Bestrebungen, die Gebärdensprache als eigenständige Sprache anzuerkennen, laufen auf Bundesebene bereits. Zusätzlich muss die Gebärdensprache hinsichtlich ihrer Verwendung in der Kommunikation von Behördenseite und im öffentlichen Leben gefördert werden.
  2. Recht auf Zugang zu Informationen und Kommunikation: Das beinhaltet die Bereitstellung von bedürfnisgerechten Informationen durch die Bereitstellung von Gebärdensprachdolmetscher:innen und anderen geeigneten Kommunikationshilfen.
  3. Recht auf barrierefreie Umgebungen: Das beinhaltet die Bereitstellung von Gebärdensprachdolmetscher:innen bei öffentlichen Veranstaltungen, um sicherzustellen, dass gehörlose Menschen gleichberechtigt teilnehmen können.
  4. Recht auf Teilhabe am politischen und öffentlichen Leben: Die Stadtbehörden fördern aktiv ein Umfeld, in dem gehörlose und hörbehinderte Menschen ohne Diskriminierung und gleichberechtigt mit anderen wirksam und umfassend an der Gestaltung der öffentlichen Angelegenheiten mitwirken können, und ihre Mitwirkung an den öffentlichen Angelegenheiten begünstigt wird.

Dass unter der Koordination des Schweizerischen Blinden- und Sehbehindertenverbands (SBV) das Netzwerk «Hindernisfrei durchs Berner Oberland» (unterdessen «Hindernisfrei in Thun») geschaffen wurde, ist ein wichtiger Schritt im Sinne der Forderungen in der BRK. Jedoch ist zu kritisieren, dass die Bedürfnisse von gehörlosen und hörbehinderten im Netzwerk bislang nicht berücksichtigt werden. Dass nach wie vor kein Budget für die Kosten eines Gebärdendolmetschdiensts vorhanden ist, streicht diesen misslichen Umstand in aller Deutlichkeit hervor.[4]

Die Forderungen der BRK sind teilweise im Grundsatz auch in der Thuner Stadtverfassung, Art. 6, Ziff 1 abgebildet: «Informationen der Behörden sollen Vertrauen bilden und Transparenz schaffen. Geeignete Kommunikationsmittel sollen den Zugang zu den Informationen erleichtern.»

Die Stadt Thun präsentiert sich auf ihrer Website zudem als Stadt, die welche die Partizipation der Bevölkerung hochhält,[5] und die Hindernisse für die Teilhabe aller Menschen abbauen will.[6] Es ist an der Zeit, dass den Worten Taten folgen.

Zur Verbesserung der sozialen und politischen Teilhabe von gehörlosen und hörbehinderten Menschen wird der Gemeinderat also gebeten folgende Vorschläge für verbesserte barrierefreie Information, Kommunikation und Partizipation zu prüfen und gegebenenfalls umzusetzen:

  • Stärkung des Netzwerks «Hindernisfrei in Thun»: Es ist wichtig, dass die Bedürfnisse von gehörlosen und hörbehinderten Menschen miteinbezogen werden. Dafür braucht es einen Gebärdensprachdolmetschdienst für welchen aktuell das Budget fehlt. Der Gemeinderat wird gebeten zu prüfen, in welchem finanziellen Rahmen die Stadt Thun das Netzwerk unterstützen kann, damit sich in Zukunft auch gehörlose oder hörbehinderte Interessensvertreter:innen an der Netzwerkarbeit beteiligen können.  
  • Bereitstellung von barrierefreien Informationen auf der Website der Stadt Thun: Dieswurde bereits im Postulat P13/2022 angeregt und wird für Menschen mit einer Sehbehinderung umgesetzt. Es soll geprüft werden, dass die Stadt Thun zu vermittelnde Informationen auch in Form von Gebärdensprachvideos mit Untertiteln zugänglich macht.
  • Zugang zu öffentlichen Veranstaltungen schaffen: Damit gehörlose und hörbehinderte Menschen an öffentlichen Veranstaltungen der Stadt (wie zum Beispiel Stadtratssitzungen o.ä.) teilnehmen können, ist zu prüfen einen Gebärdensprachdolmetschdienst bereitzustellen und die Bevölkerung über das Angebot zu informieren. Veranstaltungsorte[7] für öffentliche Veranstaltungen der Stadt sind mit einer induktiven Höranlage auszurüsten. Ebenfalls zu prüfen ist die Anschaffung und Bereitstellung einer mobilen FM-Anlage. So können auch hörbehinderte Menschen, welche auf Hörsysteme angewiesen sind, an Veranstaltungen teilnehmen und sich beteiligen.
  • Politische Teilhabe ermöglichen: Die Stadt schafft Voraussetzungen, damit gehörlose und hörbehinderte Menschen politisch partizipieren können, z.B. in Quartierleisten, Vereinen wie dem Generationentandem, städtischen Kommissionen oder politischen Parteien. Damit eine wichtige Voraussetzung zur Partizipation erfüllt ist, stellt die Stadt einen Dolmetschdienst zur Verfügung.


[1] Gemeint sind auch Menschen mit einer Schwerhörigkeit (z.B. altersbedingt) und hörgerätetragende Menschen.

[2] vgl. die Aussagen des Gemeinderats in der Stellungnahme auf das Postulat P13/2022 «Verhinderung von Behinderung»

[3] In seiner Stellungnahme auf das Postulat P13/2022 «Verhinderung von Behinderung» hat der Gemeinderat Erkenntnisse aus einer Umfrage bei Fachorganisationen im Bereich Behinderung einfliessen lassen. In die Umfrage des Gemeinderats wurden allerdings keine Hörbehindertenverbände wie der Schweizerische Gehörlosenbund SGB-FSS u.a. miteinbezogen.

[4] siehe Stellungnahme des Gemeinderats auf das Postulat P13/2022 „Verhinderung von Behinderung“

[5] Auf der Website der Stadt Thun ist zum Thema Partizipation Folgendes zu lesen: «Politik betrifft alle. Sie ist von Menschen geprägt und lebt wesentlich davon, dass Bürgerinnen und Bürger ihre Vorstellungen teilen und sich für Anliegen einsetzen. Partizipation ist wichtig – mit politischen Instrumenten aber auch losgelöst davon.» https://www.thun.ch/politik

[6] Auf der Website der Stadt Thun ist zu lesen: «Der einfache Zugang zu Informationen, Dienstleistungen und Orten ermöglicht es Menschen mit und ohne Behinderung, sich zu beteiligen. Zudem erhöht es die Chancengleichheit. Beides ist eine wesentliche Voraussetzung für ein gutes Leben. Für Menschen mit Behinderung und ältere Menschen ist dieser Zugang durch Hindernisse erschwert oder gar verunmöglicht. Thun setzt sich dafür ein, diese Hindernisse abzubauen.» https://www.thun.ch/gesellschaft/61303

[7] Veranstaltungsorte mit einer Fläche von mehr als 80m2 und einer Beschallungsanlage gemäss SIA-Norm 500

Erstunterzeicher:in

Fraktion SP

Ersteinreichung

21. September 2023

Einreichungskanton

Bern

Einreichegemeinde

Thun
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