Gewaltbetroffene Migrant:innen können sich künftig von gewalttätigen Partner:innen trennen, ohne den Verlust ihrer Aufenthaltsbewilligung zu befürchten. Der Bundesrat hat heute die nötige Anpassung der Härtefallregelung im Ausländer- und Integrationsgesetz (AIG) umgesetzt. Damit ist der jahrelange Vorbehalt der Schweiz zur Istanbul-Konvention endlich Geschichte – ein Meilenstein für den Gewaltschutz und ein Erfolg, den die SP durch konsequenten Einsatz möglich gemacht hat.
«Mit der Streichung des Vorbehalts wird eine gravierende Lücke im Gewaltschutz endlich geschlossen», sagt SP-Nationalrätin und Co-Präsidentin der SP-Bundeshausfraktion, Samira Marti. «Bis heute mussten Migrant:innen in Gewaltbeziehungen verharren, weil sie bei einer Trennung ihre Aufenthaltsbewilligung riskierten. Dieses diskriminierende System traf vor allem FLINTA-Personen und wird nun endlich überwunden.» Die Istanbul-Konvention verpflichtet die Schweiz, Gewaltbetroffene unabhängig von ihrem Aufenthaltsstatus zu schützen – ein Versprechen, das mit der heutigen Umsetzung eingelöst wird.
Bereits letztes Jahr hat das Parlament der von der SP angestossenen parlamentarischen Initiative «Armut ist kein Verbrechen» zugestimmt, welche fordert, dass langjährig in der Schweiz lebende Personen bei unverschuldetem Sozialhilfebezug keine Ausweisung mehr fürchten müssen. Das Geschäft ist nun bis März 2025 in der Vernehmlassung. «Mit beharrlichem Einsatz für soziale Gerechtigkeit können wir die Schweiz solidarischer und sicherer machen», sagt «Armut ist kein Verbrechen»-Initiantin Samira Marti. «Das zeigt nicht zuletzt der heutige Entscheid zum Gewaltschutz.»