Der Regierungsrat wird aufgefordert, dem Kantonsrat eine Vorlage zu unterbreiten, um eine gesetzliche Grundlage analog Art. 9 des nationalen «Bundesgesetz über den Einsatz elektronischer Mittel zur Erfüllung von Behördenaufgaben» (EMBAG SR 172.019) zu schaffen. So soll der Quellcode von Software der kantonalen Behörden grundsätzlich offengelegt werden. Im Gesetz ist zu regeln, wo dies für Eigenentwicklungen, Fremdaufträge oder Lizenzierungen von Software möglich ist.
Begründung
Seit dem 1. Januar 2024 ist das EMBAG in Kraft. Dieses Gesetz gilt gemäss Art. 2 ausschliesslich für die zentrale Bundesverwaltung. Der Art. 9 EMBAG zum Quellcode von Software ist analog aber auch für den Kanton Zürich wichtig und ermöglicht insbesondere auch gemeinsame Softwareprojekte mit dem Bund.
Die kantonalen Behörden sollen den Quellcode von Software offenlegen, die sie zur Erfüllung ihrer Aufgaben entwickeln oder entwickeln lassen, es sei denn, die Rechte Dritter oder sicherheitsrelevante Gründe würden dies ausschliessen oder einschränken. Sie sollen jeder Person erlauben, die Software zu nutzen, weiterzuentwickeln und weiterzugeben, und sollen keine Lizenzgebühren erheben, wobei die Rechte in Form von privatrechtlichen Lizenzen erteilt werden sollen.
Weiter dürfen Private ergänzende Dienstleistungen, insbesondere zur Integration, Wartung, Gewährleistung der Informationssicherheit und zum Support, erbringen.
Da durch den Kanton entwickelte Software aus Steuergeldern finanziert wird, soll der erzeugte Quellcode der Allgemeinheit und den Unternehmen frei zur Verfügung stehen. Die Entwicklung und Nutzung von Open-Source-Software der kantonalen Behörden stärkt das Vertrauen der Bevölkerung in die Arbeit der Verwaltung. Die Offenlegung des Quellcodes erlaubt Dritten die Software einzusehen, Fehler zu entdecken, zu kommentieren und so die Qualität und Sicherheit zu verbessern.
Ein in Open-Source erstellter Quellcode kann noch einfacher in anderen Projekten verwendet werden, sodass Synergien Kosten senken können. Auch andere Kantone können von der Zürcher Lösung profitieren und so die digitale Verwaltung der Schweiz weiterentwickeln. Ebenso können Gemeinden und Unternehmen von quelloffener Software profitieren, da Schnittstellen noch einfacher zu nutzen sind und sie ähnliche Aufgaben auf kommunaler Ebene einfacher umsetzen können.