Schaffung einer zentralen Compliance-Stelle innerhalb der Verwaltung

Der Stadtrat wird aufgefordert zu prüfen, innerhalb der Verwaltung eine zentrale Compliance-Stelle zu schaffen, die das Bewusstsein für ethisch korrektes Verhalten in der Verwaltung nachhaltig fördert sowie dolosen Handlungen und Korruption entgegenwirkt.

Begründung

Private Unternehmen wie auch öffentliche Verwaltungen sind stets der Gefahr ausgesetzt, dass dolose Handlungen und/oder Korruption finanzielle Schäden verursachen und die Reputation nachhaltig gefährden können. Compliance bildet daher ein unverzichtbares Instrument für Good Governance. Aus diesen Gründen ist es für die Stadt Zürich zielführend, eine zentrale Stelle zu schaffen, die Massnahmen definiert, welche bei den Mitarbeitenden das Bewusstsein für korrektes Verhalten fördern und schärfen und welche im Arbeitsalltag umsetzbar sind.

Als sogenannte Querschnittsaufgabe betrifft Compliance alle Bereiche der Verwaltung. Daher muss eine. Compliance-Stelle über eine gewisse fachliche und organisatorische Unabhängigkeit innerhalb der Verwaltung verfügen und sollte ihre Empfehlungen dokumentieren. Letzteres ermöglicht einerseits eine Übersicht von vorgeschlagenen Massnahmen und Empfehlungen und kann andererseits präventiv wirken, sodass diese in den verschiedenen Verwaltungseinheiten auch ohne direkte Weisungsbefugnis umgesetzt werden können. Aufgaben der Compliance-Stelle können beispielsweise die Schaffung von einheitlichen Standards oder Prozessen sein, das Reagieren auf Hinweise betreffend Verstösse und der. Transfer von Know-how insbesondere durch Schulungen. Bewährte Vorgaben, die stets Anwendung finden sollten, sind beispielsweise Kompetenz- und Ausgaberegelungen mit Funktionentrennung, Vier-Augen- und Rotationsprinzip, Dokumentationspflichten und die Umsetzung des Öffentlichkeitsprinzips. !

Praktische Anwendungsfälle, zu denen eine Compliance-Stelle Empfehlungen oder Einschätzungen abgeben müsste, wären beispielsweise Anfragen bezüglich Annahme von Geschenken oder Einladungen in heiklen Konstellationen, die Einstellung von Bekannten und Verwandten ohne offene Bewerbungsprozesse (Bekämpfung von Vetternwirtschaft und Nepotismus), Interessenkonflikte, insbesondere im Zusammenhang mit entgeltlichen Nebenbeschäftigungen oder Interessenbindungen. Ebenso muss bei der Mandatierung von externen Personen, die eine anstellungsähnliche Funktion ausüben, Augenmass gewahrt werden – was als temporäre Lösung sinnvoll ist, führt bei einer exzessiven Anwendung zu einer Umgehung des Personalrechts und/oder des Submissionsrechts.

Die Mitarbeitenden der Stadt sollen sich in allem, was sie tun oder nicht tun, korrekt verhalten (Legalitätsprinzip). Sie sollen verantwortungsbewusst und integer sein sowie nach bestem Wissen und Gewissen im Sinne der Stadt handeln. Auch sollen sie wissen, an wen sie sich für Compliance-Fragen innerhalb der Verwaltung wenden können, wenn etwas seltsam oder nicht plausibel erklärbar erscheint.  

Erstunterzeicher:in

Matthias Renggli, Rahel Habegger und Pascal Lamprecht

Ersteinreichung

13. März 2024

Einreichungskanton

Zürich

Einreichegemeinde

Stadt Zürich
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