Der Bundesrat hat gestern seinen Entwurf zur Änderung des Bundesgesetzes über Schuldbetreibung und Konkurs (SchKG) vorgelegt. Dieser zielt darauf ab, neue Möglichkeiten zur Schuldensanierung für natürliche Personen zu schaffen. Die Gesetzesänderung geht auf eine Motion zurück, die vom ehemaligen SP-Ständerat Claude Hêche (JU) eingereicht wurde. Die SP Schweiz begrüsst die Vorlage als wichtigen Schritt für eine soziale Schweiz. Die Änderung ermöglicht Betroffenen, aus der Schuldenspirale zu kommen und wieder eine Zukunftsperspektive aufzubauen.
Viele Überschuldungsfälle treten aufgrund einer Trennung, eines Arbeitsplatzverlustes, einer Krankheit oder eines Unfalls auf. «Betroffene können leicht in eine ausweglose Spirale ohne Zukunftsperspektive geraten», erklärt Mattea Meyer, Co-Präsidentin der SP Schweiz. «Diese Schuldenspirale hat schwerwiegende Folgen, insbesondere für Familien. Neben der sozialen und wirtschaftlichen Ausgrenzung haben die Betroffenen grosse Mühe, eine Wohnung oder eine Arbeit zu finden, oder sie haben Schwierigkeiten, die Ausbildung ihrer Kinder zu finanzieren.»
Die zwei neuen Verfahren zur finanziellen Sanierung für Privatpersonen ermöglichen es Betroffenen, aus der Schuldenspirale auszubrechen und sich wieder Zukunftsperspektiven aufzubauen. Dadurch würden zudem Zahlungsausfälle und Sozialkosten, die heute von der öffentlichen Hand getragen werden, reduziert. «Die Betroffenen könnten so aus der Sozialhilfe herauskommen und eine zweite Chance erhalten, um ein würdiges Leben ohne Schulden zu führen», so Samira Marti, Co-Fraktionschefin der SP Schweiz. «Dies ist ein wichtiger Schritt in Richtung einer sozialeren Schweiz».