Die Mitte-Rechts-Mehrheit in der Kommission für soziale Sicherheit und Gesundheit des Nationalrats (SGK-N) lanciert einen Angriff auf ältere Menschen, chronisch Kranke und Menschen mit tiefen Einkommen. So stimmt sie der Motion von SVP-Ständerätin Esther Friedli für die Erhöhung des Mindestfranchise zu. Ausserdem hat sie die Motion zur Lockerung des Vertragszwanges von Mitte-Ständerat und Krankenkassenlobbyist Peter Hegglin angenommen. Die Motion führt zum Ende der freien Arztwahl, da neu die Krankenkassen entscheiden könnten, bei welchen Spitälern und Ärzt:innen sie die Rechnung bezahlen – und bei welchen nicht. Beide Entscheidungen benachteiligen insbesondere chronisch Kranke massiv und führen zu einer Zwei-Klassen-Medizin.
Die Mindestfranchise von heutzutage 300 Franken wird vor allem von älteren Menschen und solchen mit tiefen Einkommen und fehlendem finanziellen Polster gewählt, wie eine neue Helsana-Studie zeigt. Eine Erhöhung dieser Mindestfranchise trifft darum Pensionierte, chronisch Kranke und ärmere Versicherte. «Mit ihrem Entscheid zur Erhöhung der Mindestfranchise gehen SVP, Mitte und FDP einen klaren Schritt in Richtung Zwei-Klassen-Medizin», sagt SP-Co-Präsidentin Mattea Meyer. Für sie ist klar: «Eine Erhöhung der Franchise führt zu noch mehr Kostenabwälzungen auf die Versicherten – zusätzlich zu den explodierenden Prämien. Stattdessen bräuchte es endlich eine gerechtere Finanzierung der Gesundheitskosten.»
Lockerung des Vertragszwanges führt zum Ende der freien Arztwahl
Die Mitte-Rechts-Mehrheit in der SGK-N hat einen weiteren Entscheid zugunsten einer Zwei-Klassen-Medizin gefällt. Sie empfiehlt die Motion 23.4088 zur Lockerung des Vertragszwangs von Mitte-Ständerat und SantéSuisse-Verwaltungsrat Peter Hegglin zur Annahme. SP-Nationalrätin Barbara Gysi sagt: «Es ist klar, weshalb die Gesundheitslobby den Vertragszwang aufheben will: Neu würden die Krankenkassen entscheiden, welche Arzt- und Spitalrechnungen sie bezahlen wollen – und welche nicht. Das führt zum Ende der freien Arztwahl.» Zudem würde ein intensiver Preiskampf zwischen Leistungserbringern dazu führen, dass die Qualität der Versorgung für alle Versicherten leidet und insbesondere chronisch kranke Menschen benachteiligt werden könnten.