Der Regierungsrat wird beauftragt zu prüfen, ob und wie Menschen, die aufgrund der Steuerdaten Anspruch auf Ergänzungsleistungen haben könnten, in Zukunft von Amtes wegen direkt angeschrieben und über ihren möglichen Anspruch benachrichtigt werden sollen.
Begründung
Gemäss einer von Pro Senectute in Auftrag gegebenen Studie aus dem Jahr 2022 (Altersmonitor, erster Teilbericht) leben in der Schweiz 300‘000 Senior:innen an oder unter der Armutsgrenze.
Im Schweizer Sozialversicherungssystem kommt den Ergänzungsleistungen (EL) eine entscheidende Rolle zur Bekämpfung der Armut im Alter zu. Sie sollen allen Bezüger:Innen von AHV-Renten, aber auch von IV-Renten ein Auskommen sichern, wenn das Renteneinkommen nicht zum Leben ausreicht. Auf Ergänzungsleistungen besteht ein Rechtsanspruch. Prüfung und Gewährung des Anspruchs erfolgen jedoch nicht „automatisch“, also von Amtes wegen, sondern erfordern ein schriftliches Gesuch. Von verschiedener Seite wird über die Möglichkeit, Ergänzungsleistungen zu beziehen, orientiert (Ausgleichskassen, IV, Pro Senectute, Heime bei Eintritt in ein Alters- und Pflegeheim).
Trotz vielfältiger Bemühungen der zuständigen kantonalen Stellen ist indessen bekannt, dass ein Teil der Berechtigten – wie auch bei anderen bedarfsabhängigen Sozialleistungen – ihren Anspruch nicht geltend macht. Der jüngst erschienene zweite Teilbericht des Altersmonitors von Pro Senectute erfasst erstmals auf nationaler Ebene Zahlen und Gründe für den Nichtbezug von Ergänzungsleistungen von zuhause lebenden Senior:Innen. Etwa ein Fünftel aller Betroffenen wissen gemäss Studie über die Möglichkeit der EL nicht Bescheid. Die Verfasser kommen zum Schluss, dass das vom Gesetzgeber vorgesehen zentrale Mittel der Armutsbekämpfung gerade bei der Bevölkerungsgruppe zu wenig zum Zug kommt, die am meisten darauf angewiesen ist.
Die Autor:Innen beider Teilberichte von Pro Senectute schlagen daher bei den Ergänzungsleistungen einen Wechsel beim Verfahren vor: Berechtigte sollen durch Abgleich der Steuerdaten ermittelt und von Amtes wegen über ihren möglichen Anspruch benachrichtigt werden. Dabei müssen selbstverständlich die Anforderungen des Datenschutzes beachtet werden. Dieses Vorgehen brächte uns nach der Meinung der Fachleute dem Ziel der Existenzsicherung im Alter ein Stück näher. Ein wichtiger Schritt zur Bekämpfung der Altersarmut.