Auftrag Fraktion SP/junge SP: Anspruch auf Prämienverbilligung automatisch prüfen und Beiträge direkt ausbezahlen
Der Regierungsrat wird beauftragt, die rechtlichen Grundlagen betreffend individuelle Prämienverbilligung in der Krankenpflegeversicherung (IPVG) so anzupassen, dass der Anspruch von Versicherten automatisch geprüft und ausbezahlt wird. Um die Eigenverantwortung zu bewahren, soll ein freiwilliger Verzicht mit einem niederschwelligen Opt-Out Verfahren aktiv angeboten werden.
Begründung
Heute existieren in der Schweiz unterschiedliche Gesuchs- und Auszahlungsmodalitäten für die individuelle Prämienverbilligung. Gemäss dem letzten nationalen Monitoringbericht zu den Prämienverbilligungen prüfen und berechnen aktuell sieben Kantone den Anspruch auf Prämienverbilligung automatisch. In den anderen Kantonen muss dafür jeweils ein Antrag gestellt werden.
Auch der Kanton Solothurn setzt zurzeit noch auf ein Verfahren mittels Gesuchs, welches von den Bürgern jährlich eingereicht werden muss. Das Abschaffen des unnötigen Umwegs über einen Antrag würde sowohl für die Versicherten als auch für die Verwaltung eine Reduktion des Bürokratieaufwands bedeuten und kommt einer Effizienzsteigerung gleich.
Personen, welche die kantonalen Kriterien für eine Verbilligung der Prämien erfüllen, haben einen rechtmässigen Anspruch auf einen Prämienverbilligungsbeitrag. Diesen Personen sollten keine unnötigen Hindernisse in den Weg gelegt werden, um die ihnen zustehenden Finanzierungshilfen zu erhalten. Eine niederschwellige Opt-out Option wahrt die Eigenverantwortung der Bevölkerung.