„Statt dass die Banken heute mit fragwürdiger Rechtsgrundlage Mitarbeiterdaten nach Übersee liefern, sollen sie künftig besser grundsätzlich die Kundendaten den ausländischen Steuerbehörden für deren legitime Arbeit zur Verfügung stellen“, sagt SP-Fraktionsvizepräsident Roger Nordmann. Teil einer entsprechenden Vereinbarung mit der EU muss es sein, dass die gegenseitige Marktöffnung im Finanzdienstleistungssektor sicher gestellt ist und die Schweiz eine aktive Beteiligung an den europäischen Bemühungen zur globalen Bekämpfung der Steuerhinterziehung zusichert.
Als Teil einer Abkehr vom Bankgeheimnis als Instrument zur Steuerhinterziehung schlägt die SP mittels Postulat vor, dass die Verfahren und Straftatbestände im Steuerstrafrecht – deutlich weitergehend als das der Bundesrat letzte Woche angekündigt hat – vereinheitlicht und so die Rechtssicherheit gestärkt werden. Es kann nicht sein, dass Steuerbehörden im Inland in Bezug auf den Zugang zu Kundendaten von Schweizer Banken schlechter gestellt sind als ausländische Steuerbehörden.