Wenn aus solchem Kulturland Bauland wird, dann entsteht ein riesiger Mehrwert. Sie kennen die Fälle von Bauern, die über Nacht zu Millionären wurden, weil sie das Glück hatten, dass ein Teil ihres Landes verkauft wurde. Mit einem Federstrich der Planungsbehörden kann das Land hundert- oder tausendmal mehr Wert haben.
Mit dieser Vorlage wollen die Bürgerlichen jetzt, dass dieser Gewinn privilegiert besteuert wird, dass auf diesem Gewinn weniger Steuern bezahlt werden, als wenn Sie Lohn empfangen oder als wenn Sie Land verkaufen, das nie in der Landwirtschaftszone war. Das können Sie niemandem erklären. Es ist eine systematische Ungerechtigkeit, die die Bürgerlichen jetzt ins Gesetz schreiben wollen. Die Tatsache, dass es Jahrzehnte so gemacht wurde, ist kein Grund, um so eine Ungerechtigkeit festzuschreiben. Deshalb lehnt die SP diese Vorlage ganz klar ab. Es ist ein Steuergeschenk an Privilegierte.
Wie es so ist mit solchen Steuergeschenken – sie lösen sich nicht einfach in Luft auf. Das muss jemand anders finanzieren.
Wie es so ist mit solchen Steuergeschenken – sie lösen sich nicht einfach in Luft auf. Das muss jemand anders finanzieren. Auch wenn das in der Bundeskasse budgetiert war, diese 200 Millionen Franken braucht der Staat in irgendeiner Form; wenn nicht solche Landverkäufe besteuert werden, muss irgendjemand anderes diese Steuern aufbringen. Das sind die Lohnempfänger, das sind die Gewerbler, die hier benachteiligt werden.
Es sind aber auch viele Landwirte, nämlich die, die ihren Betrieb nicht aufgeben, sondern weiter Landwirtschaft betreiben. Auch sie müssen dafür aufkommen. Wenn 200 Millionen Franken in der AHV fehlen, dann sind das 10‘000 Altersrenten, die Sie irgendwie anders finanzieren müssen, z. B. über die Pächter, die Landwirtschaft betreiben.
Wenn 200 Millionen Franken in der AHV fehlen, dann sind das 10‘000 Altersrenten, die Sie irgendwie anders finanzieren müssen.
Diese Ungerechtigkeit – da sind sich für einmal alle Juristen einig, ich habe noch keinen gehört, der eine andere Meinung hätte – ist verfassungswidrig, verstösst gegen das Prinzip der Rechtsgleichheit und gegen das Prinzip der Besteuerung nach der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit. Deshalb können wir diese Vorlage auf keinen Fall unterstützen.
Votum in der Nationalratsdebatte vom 27. April 2016