USR III gefährdet die Qualitäten der Städte

Die Unternehmenssteuerreform III hat für Städte wie Winterthur, welche bereits heute hohe zusätzliche Lasten zu tragen haben, massive Auswirkungen. Die Steuersenkungen zugunsten der juristischen Personen wird die Bevölkerung mit einem weiteren Leistungsabbau und Steuererhöhungen tragen müssen. Dagegen wehre ich mich.

Im Folgenden möchte ich aufzeigen, welche Auswirkungen die Unternehmenssteuer­reform III (USRIII) für eine Stadt wie Winterthur, immerhin die sechstgrösste Stadt der Schweiz, haben wird.

Zunächst ist anzumerken, dass der Winterthurer Stadtrat die mit der USR III bezweckte Ab­schaffung der privilegierten Besteuerung begrüsst. Gleichzeitig ist er sehr besorgt, weil das Reformpaket mit beträchtlichen Steuerausfällen verbunden sein wird. In der Stadt Winterthur sind lediglich ein gutes Dutzend privilegiert besteuerte Gesellschaften domiziliert. Ihr Anteil an der Gesamtmenge der juristischen Personen sowie am Gesamtsteuerertrag der Stadt ist deshalb vernachlässigbar. Die Änderungen im Steuersystem können deshalb gar nicht erst zu einem Exodus von Firmen führen. Wird hingegen der kantonale Gewinnsteuersatz auch nur um 1 Prozent gesenkt, führt dies in Winterthur zu Steuerausfällen in der Höhe von rund 10.5 Millionen Franken, was etwa 3 Steuerprozenten entspricht.

Wer jetzt denkt, dass unsere Schwesterstadt Zürich von der USR III profitieren wird, irrt. Zü­rich findet sich in der gleichen Situation wie Winterthur wieder. Die gemischten Gesellschaf­ten machen dort nur rund 3 Prozent der juristischen Personen aus. Deren einfache Staats­steuer beträgt rund 8 Prozent des Steuerertrages und der Beschäftigungsanteil rund 0.5 Prozent der Gesamtbeschäftigung der Stadt. Konzernfinanzgesellschaften sind somit auch in Zürich weder beschäftigungsrelevant noch erbringen sie nennenswerte Steuerleistungen. Die vorgelegte USR III ist somit in quantitativer Hinsicht für die beiden grössten Städte im wirtschaftlich bedeutendsten Kanton der Schweiz nicht erforderlich, sondern schädlich.

Die vorgelegte USR III ist somit in quantitativer Hinsicht für die beiden grössten Städte im wirtschaftlich bedeutendsten Kanton der Schweiz nicht erforderlich, sondern schädlich.

Welche Konsequenzen hat eine Senkung des Gewinnsteuersatzes im Kanton Zürich auf die Stadt Winterthur? Die Stadt muss bereits jetzt aufgrund der verschiedenen Steuerreformen und Steuersenkungen der vergangenen Jahre Einbussen von 60 Millionen Franken jährlich wiederkehrend verkraften. Die entspricht gut 20 Steuerprozenten. Hinzu kommen die über­proportional steigenden Kosten in der Bildung und bei den Soziallasten. Winterthur hat des­halb in den vergangenen drei Jahren bereits die zwei grössten Sanierungsprogramme der jüngeren Geschichte durchgeführt. Diese waren mit einem Leistungsabbau für die Bevölke­rung sowie einer Steuererhöhung verbunden und brachten eine hohe Mehrbelastung für die Verwaltungsmitarbeitenden mit sich. Wir sind auf gutem Weg, uns wieder aufzurappeln und unsere Finanzen nachhaltig zu sanieren. Werden diese Bemühungen durch weitere Einnah­menausfälle durch die USR III zunichte gemacht, ist dies ein Schlag ins Gesicht all derjeni­gen, welche bereits heute von den Sanierungsprogrammen betroffen sind.

Winterthur hat in den vergangenen drei Jahren bereits die zwei grössten Sanierungsprogramme der jüngeren Geschichte durchgeführt.

Müssten die Ausfälle aufgrund der politischen Mehrheiten zur Hauptsache aufwandseitig kompensiert werden, wird dies insbesondere in denjenigen Bereichen, welche keine gesetz­lichen Aufgaben darstellen, zu weiteren Abstrichen führen. Damit Sie sich ein Bild davon machen können, was 10.5 Millionen Einsparungen bedeuten, nenne ich einige Beispiele aus diesem Bereich: Frühförderung (500’000 Fr.), Kita- und Tagesfamilien-Beiträge (8.3 Mio.), Quartierbäder (2.5 Mio.), Kultursubventionen (2.5 Mio.), Prävention (1 Mio.), Umwelt- und Gesundheitsschutz (1.7 Mio.) oder die Sportförderung (900‘000 Fr.).

Die Kürzung der kantonalen Gewinnsteuer um 1 Prozent stellt hierbei wohl das Best-Case-Szenario dar. Wird der Gewinnsteuersatz – wie von einigen bürgerlichen Exponenten gefor­dert – um 4.5% auf 3.5% gesenkt, bedeutet dies einen Einnahmeverlust von rund 50 Millio­nen Franken. Auch hier ein Vergleich: fünf der sieben Departemente der Stadt Winterthur haben einen Aufwand, welcher tiefer ist als die genannten 50 Millionen. Sie sehen: eine sol­che Summe lässt sich nicht einfach dadurch einsparen, in dem man hier und dort 50‘000 oder 100‘000 Franken abzwackt. Eine Stadt wie Winterthur wird nie im Steuerwettbewerb mithalten können, sie hat hingegen ganz viele andere Qualitäten, und gerade diese würden durch solche Einsparungen gefährdet werden.

Eine Stadt wie Winterthur wird nie im Steuerwettbewerb mithalten können, sie hat hingegen ganz viele andere Qualitäten, und gerade diese würden durch solche Einsparungen gefährdet werden.

Trotz zusätzlicher Sparprogramme müsste ein Teil der Einbussen mit hoher Wahrscheinlich­keit durch eine weitere Steuererhöhung kompensiert werden. Diese würde einmal mehr den Mittelstand hart treffen. Dieser muss jedoch bereits heute zur Hauptsache für die Steuersen­kungen und die Verschiebung der Steuerbelastung von den juristischen Personen zu den natürlichen Personen büssen. Eine Steuererhöhung würde zudem selbstredend die Standortattraktivität unserer Stadt schmälern, und zwar nicht nur für besser verdienende Per­sonen, sondern selbstredend auch für Firmen.

Zusammengefasst: die Unternehmenssteuerreform III hat für Städte wie Winterthur, welche bereits heute hohe zusätzliche Lasten zu tragen haben, massive Auswirkungen. Die Steuer­senkungen zugunsten der juristischen Personen wird die Bevölkerung mit einem weiteren Leistungsabbau und Steuererhöhungen tragen müssen. Dagegen wehre ich mich.

Votum an der Medienkonferenz zur Lancierung des Referendums gegen die USR III vom 28. Juni

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