Die SP verlangt, dass die Besteuerung des Eigenmietwerts als fiktives Einkommen abgeschafft und im Gegenzug insbesondere der Abzug von Schuldzinsen für Hypothekardarlehen gestrichen wird. Ein Systemwechsel ist überfällig. Die geltende Besteuerung des fiktiven Einkommens stellt gerade Rentnerinnen und Rentner in bescheidenen finanziellen Verhältnissen, die ihre Hypothekarschulden abbezahlt haben und deren Einkommen sinken, vor grosse finanzielle Probleme. Zudem schafft das heutige System mit dem Schuldzinsabzug steuerliche Fehlanreize, sich zu verschulden.
Private Haushalte hoch verschuldet
Die Verschuldung der privaten Haushalte ist in der Schweiz sehr hoch. Grund dafür ist die einmalig hohe Hypothekarverschuldung. Hier ortet auch der Beirat «Zukunft Finanzplatz» ein Destabilisierungsrisiko für die Finanzmärkte und damit Handlungsbedarf. Mit den tiefen Zinsen hat sich die Situation aufgrund der steigenden Nachfrage nach Immobilien und der stark steigenden Immobilienpreisen weiter verschärft. Der Beirat empfiehlt wie die OECD, die steuerlichen Anreize zur Verschuldung aufzuheben.
Heute: Mieterinnen benachteiligt
Wer meint, die fiktive Anrechnung des Eigenmietwerts zum Einkommen führe zur steuerlichen Gleichbehandlung von Hauseigentümern und Mieterinnen, verkennt, dass in der ganzen Schweiz die aktuellen Eigenmietwerte tiefer sind als die Marktmieten. Sie können gemäss Gerichtspraxis bis zu 40 Prozent darunter liegen. Somit werden die Mieterinnen und Mieter beim geltenden Regime steuerlich benachteiligt. Zudem haben wir einen wahren Wildwuchs an Eigenmietwerten in den Kantonen. Erhöhungen der Eigenmietwerte stossen immer auf erbitterten politischen Widerstand. Die Besitzerinnen und Besitzer von Eigenheimen profitieren zudem von weiteren Abzügen. Vermögenden kann das heutige System als Vehikel zur Steueroptimierung dienen. Die billigen Hypothekarkredite werden zur Anlage an den Finanzmärkten eingesetzt.
Schluss mit der Fünfer-und-Weggli-Politik der Hauseigentümer
Ein Wechsel ist damit auch aus Gründen der steuerlichen Gleichbehandlung angezeigt. Der Wechsel bei der Wohneigentumsbesteuerung muss einigen Bedingungen genügen. Damit eine Gleichbehandlung von Mieterinnen und Hauseigentümern gewährleistet ist, darf es für die Hypothekarverschuldung keinen Schuldzinsabzug mehr geben. Für den sozialen Ausgleich kann allenfalls bei Ersterwerbern und tiefen Einkommen Dänemark mit einer sozialen Ausgestaltung als Vorbild dienen. Mit der bisherigen Fünfer-und-Weggli-Politik der Hauseigentümerverbände muss Schluss sein. Wenn die Zurechnung des Eigenmietwerts entfällt, so haben auch die Abzüge keinen Platz mehr.
Haushaltneutraler Systemwechsel
Es stellt sich die Frage, welche Auswirkungen der Systemwechsel auf die öffentlichen Haushalte hat. Das hängt wesentlich von der Zinssituation ab. Bei den aktuell einmalig tiefen Hypothekarzinsen führt er zu Einnahmeausfällen. Bereits bei Hypothekarzinsen von rund 3 Prozent ist der Wechsel bei der Bundessteuer jedoch haushaltneutral und bei einem Zinsniveau der Hypotheken von 5 Prozent rechnet der Bund mit Mehreinnahmen, wie der Bundesrat in seiner Antwort auf eine Interpellation von SP-Nationalrat Thomas Hardegger (17.3517) eben feststellt. Der ehemalige Säckelmeister SP-Bundesrat Otto Stich ist wohl auch aus diesem Grund immer für den Systemwechsel eingetreten.
Keine Trölerei
Nun ist der Ständerat am Zug. Bleibt zu hoffen, dass nicht die übliche Verzögerungspolitik angewendet wird. Mit dem ehemaligen indirekten Gegenvorschlag der Initiative «Sicheres Wohnen im Alter» liegt ein praktikabler Vorschlag auf dem Tisch. Der Hauseigentümerverband ist beim Wort zu nehmen, dass er nicht wieder mit unzulässigen Abzugsforderungen die Reform blockiert. Die SP unterstützt eine Lösung, die Mieterinnen und Mieter nicht benachteiligt. Eine Reform des Eigenmietwerts, die neue Schlupflöcher für reiche Hausbesitzer bringt, wird die SP bekämpfen. Nun ist der Ständerat am Zug. Die Zeiten der Trölerei müssen vorbei sein.