Die SP hat die Ausschaffungsinitiative immer bekämpft und hält sie nach wie vor für falsch. Das gilt erst recht für die Durchsetzungsinitiative. Diese verletzt zwingende Bestimmungen der Menschenrechte und muss deshalb für ungültig erklärt werden. Wer eine Initiative zur Abstimmung bringt, die nicht umgesetzt werden kann, weil sie den Menschenrechten widerspricht, spielt ein übles Spiel mit den demokratischen Regeln und betrügt das Stimmvolk.
Bei der Ausschaffungsinitiative hat sich die SP insbesondere für die Interessen der Secondos und Secondas eingesetzt. Wer Menschen, die hier geboren sind, bei Bagatelldelikten mit Landesverweis droht, macht Hunderttausende zu Mitbürgerinnen und Mitbürger zweiter Klasse. Deshalb begrüsst die SP das Minimum an Augenmass, das der Ständerat mit Einführung der Härtefallklausel bewiesen hat. Die SP appelliert nun an die Nationalrätinnen und Nationalräte der bürgerlichen Mitte, zur rechtsstaatlichen Vernunft zurückzukehren und ihren Parteikolleginnen und Parteikollegen aus dem Ständerat zu folgen.