Wie es das Postulat von Jacqueline Fehr verlangt, präsentiert der Bundesrat heute eine Auslegeordnung zur Modernisierung des Familienrechts. Erfreulicherweise zeigt der Bundesrat ohne Scheuklappen Wege auf, die ebenso fortschrittlich wie gangbar sind. Schliesslich soll in einer freien und modernen Gesellschaft die Lebensgestaltung nicht durch zivil- oder familienrechtliche Zwänge eingeschränkt werden.
Die Schaffung einer Auffanglösung für Konkubinats-Paare, die nach Jahrzehnten des Zusammenlebens von einem Schicksalsschlag getroffen werden, ist richtig. Als neues Element bringt der Bundesrat die Idee einer gesetzlich geregelten Partnerschaft ins Spiel. In Frankreich hat sich dieser «Pacte civil de solidarité (PACS)» bewährt. Für Paare, die sich gegenseitig absichern wollen, ist ein solcher Zivilpakt ein attraktiver Mittelweg zwischen Konkubinat und traditioneller Ehe.
Handlungsbedarf sieht der Bundesrat zu Recht bei der rechtlichen Stellung gleichgeschlechtlicher Paare. Die SP ist der Meinung, dass der einfachste Weg zur Gleichberechtigung die Öffnung der Ehe für gleichgeschlechtliche Paare ist. Die «Ehe für alle», wie sie mehrere europäische Länder schon kennen, soll auch in der Schweiz möglich sein.
Schliesslich stellt der Bericht eine Revision des Erbrechts in Aussicht. Die SP unterstützt die Absicht, den Erblasserinnen und Erblassern mehr Wahl- und Gestaltungsmöglichkeiten zu eröffnen.
Gemäss Bundesrat liegt der Ball nun beim Parlament. Die SP sieht sich in der Verantwortung, dafür zu sorgen, dass der Bericht breit diskutiert wird. Das Parlament muss dem Bundesrat den Auftrag geben, die Weiterentwicklung des Familien- und Erbrechts konkret anzupacken.