Standortbestimmung
Die Kantone Neuenburg und Jura zeigen, wie es sein soll: Alle sind dort auf kantonaler und kommunaler Ebene stimm- und wahlberechtigte Bürgerinnen und Bürger, auch jene ohne Schweizer Pass. Sie sind in Bezug auf ihre politischen Rechte keine “Ausländerinnen” oder “Ausländer” mehr, wenn sie bestimmte Aufenthaltsfristen erfüllen.
Auf kommunaler Ebene gewähren neben Neuenburg und Jura die Kantone Freiburg und Waadt allen MitbürgerInnen ohne Schweizer Pass das Stimm- und Wahlrecht, der Kanton Genf immerhin das Stimm- und das aktive Wahlrecht, nicht aber das passive Wahlrecht.
Die Kantone Graubünden und Appenzell Ausserrhoden erlauben ihren Gemeinden, das Stimm- und Wahlrecht für MitbürgerInnen ohne Schweizer Pass einzuführen.
Genf ist zudem der erste Kanton, der allen Behinderten die politischen Rechte gewähren will und Glarus der erste und bisher einzige Kanton mit Stimmrechtsalter 16.
In bisher fünf Kantonen (Basel-Stadt, Bern, Genf, Luzern und Zürich) hat die SP politische Vorstösse gegen den Ausschluss ganzer Bevölkerungsgruppen von demokratischen Entscheidungsinstrumenten lanciert. 50 Jahre nach der Erkämpfung des Frauenstimmrechts ist es höchste Zeit, die Demokratie in allen Kantonen und der ganzen Schweiz weiterzuentwickeln. Für ein gutes Zusammenleben ist es entscheidend, dass sich alle an der Mitgestaltung des öffentlichen und gesellschaftlichen Lebens beteiligen können!
Laufende Vorstösse zur Erweiterung der Demokratie
Schweiz: Die SP und die SP MigrantInnen haben eine Petition “Stimmrecht für alle” lanciert (deutsch – français – italiano – español – português – shqip – tamil). Die Petition will den Druck auf das Parlament erhöhen, damit diese der Parlamentarischen Initiative von Nationalrat Mustafa Atici zustimmt. Atici fordert, dass nach fünf Jahren Wohnsitz in der Schweiz alle in ihrer Gemeinde abstimmen und wählen können. Zudem soll beim Umzug in eine andere Gemeinde oder einen anderen Kanton niemand mehr die politischen Rechte verlieren, wer diese einmal erworben hat. Eine weitere Parlamentarische Initiative fordert Stimmrecht 16 auf Bundesebene.
Basel-Stadt: Der Grosse Rat stimmte im Dezember 2019 im Grundsatz einer Motion der SP und anderer Parteien zu, die ein Stimmrecht für EinwohnerInnen ohne Schweizer Bürgerrecht sowohl auf kantonaler als auch kommunaler Ebene fordert, wenn sie seit fünf Jahren im Kanton wohnhaft sind. Der Regierungsrat erklärte sich bereit, innerhalb von zwei Jahren eine Vorlage auszuarbeiten. Zum Erfolg hat der “Verein Mitstimme” viel beigetragen. Die Volksabstimmung findet voraussichtlich Ende 2022 statt.
Kanton Bern: Eine SP-Motion im Grossen Rat forderte, den Gemeinden das Recht zu geben, das kommunale Stimm- und Wahlrecht auf andere Einwohnerkategorien als Schweizerinnen und Schweizer, die ihren Wohnsitz im Kanton haben und über 18 Jahre alt sind, zu erweitern. Der Grosse Rat lehnte am 23. November 2020 mit 69 Ja, 76 Nein und 3 Enthaltungen nur knapp ab. Eine von der Geschäftsleitung der SP Kanton Bern eingesetzte “Arbeitsgruppe Stimmrecht” erarbeitet jetzt zusammen mit den SP MigrantInnen Bern neue Wege, um das Ziel zu erreichen. Sie sind mit “Wir alle sind Bern” vernetzt.
Die SP Kanton Bern kämpft zudem gegenwärtig für das Stimmrechtsalter 16. In der Stadt Bern haben die SP MigrantInnen erstmals das Instrument der Partizipationsmotion ergriffen. Und ein Vorstoss im Grossen Rat fordert politische Rechte auch für Menschen mit umfassender Beistandschaft.
Kanton Genf: Seit 2005 haben im Kanton Genf BürgerInnen ohne Schweizer Pass auf kommunaler Ebene nach einer Wohnsitzfrist von acht Jahren das Recht abzustimmen und zu wählen, nicht aber gewählt zu werden (mehr Informationen hier). Die SP und weitere linke Parteien reichten 2019 eine Motion ein, die diesen MitbürgerInnen die vollen politischen Rechte sowohl auf kantonaler als auch kommunaler Ebene geben will (mehr Informationen hier). Ein Motor der Kampagne ist der Verein “Politische Rechte für die Einwohner*innen von Genf” DPGE.
Kanton Luzern: Die SP forderte im November 2020 mit einer Einzelinitiative im Kantonsrat, dass die gesetzlichen Grundlagen geschaffen werden, damit die Gemeinden auf freiwilliger Basis das kommunale Stimm- und Wahlrecht für Bürgerinnen und Bürger ohne Schweizer Pass einführen können (mehr Informationen hier). Es gibt eine starke Vernetzung mit dem Verein „Migrant*innenparlament Kt. Luzern“.
Kanton Zürich: In der Stadt Zürich besitzt knapp ein Drittel der Bevölkerung kein Schweizer Bürgerrecht. Dies sind fast 140 000 Menschen. Bei der grössten Altersgruppe in der Stadt Zürich, den 30- bis 39-Jährigen, besitzen sogar 47 Prozent keinen Schweizer Pass. Mit diesem Argument reichte die SP-Stadtpräsidentin Corinne Mauch im Namen der Stadtregierung beim Kantonsrat eine Behördeninitiative ein, damit die Stadt Zürich sowie weitere Zürcher Gemeinden, sofern sie dies wünschen, den MitbürgerInnen ohne Schweizer Pass, die seit zwei Jahren in der Gemeinde leben, das kommunale Stimm- und Wahlrecht erteilen können. Der Kantonsrat stimmte am 6. Januar 2020 in einem ersten Schritt zu. Nach der Behandlung der Behördeninitiative durch die zuständige Ratskommission wird sich das Parlament ein zweites Mal mit dem Begehren befassen.
Stand der Dinge in weiteren Kantonen
Kanton Neuenburg: Im Kanton Neuenburg gibt es das Stimm- und Wahlrecht für Personen ohne Schweizer Pass seit 1849. Abstimmen und wählen kann im Kanton und in der Gemeinde, wer Niederlassung C hat und seit fünf Jahren im Kanton wohnt (mehr Informationen hier).
Kanton Jura: Der Kanton Jura kennt das Stimm- und Wahlrecht für Personen ohne Schweizer Pass seit der Kantonsgründung 1978. Abstimmen und wählen kann im Kanton und in der Gemeinde, wer seit zehn Jahren in der Schweiz und davon seit einem Jahr im Kanton wohnt (mehr Informationen hier).
Kanton Freiburg: Der Kanton Freiburg gewährt das Stimm- und Wahlrecht für Personen ohne Schweizer Pass auf kommunaler Ebene. Voraussetzung ist eine Niederlassungsbewilligung C und ein Aufenthalt von mindestens fünf Jahren im Kanton (mehr Informationen hier).
Kanton Waadt: Der Kanton Waadt gewährt das Stimm- und Wahlrecht für Personen ohne Schweizer Pass auf kommunaler Ebene seit 2003, wer seit zehn Jahren in der Schweiz und davon die letzten drei Jahre im Kanton wohnt (mehr Informationen hier). Die SP setzt sich seit langem für eine Erweiterung dieses Rechts auf die kantonale Ebene sowie eine Verkürzung der Fristen ein.
Kanton Graubünden: Der Kanton Graubünden gewährt seinen Gemeinden das Recht, das Stimm- und Wahlrecht für MitbürgerInnen ohne Schweizer Pass einzuführen. In welchen Gemeinden das der Fall ist, geht aus dieser Karte hier hervor. – 2019 war die SP zudem mit einer Stimmrechtsbeschwerde vor Bundesgericht teilweise erfolgreich, damit in bevölkerungsreichen Wahlkreisen in kantonalen Wahlen das Proporzwahlrecht angewendet werden muss.
Kanton Appenzell Ausserrhoden: Der Kanton Appenzell Ausserrhoden gewährt seinen Gemeinden das Recht, das Stimm- und Wahlrecht für Mitbürger*innen ohne Schweizer Pass einzuführen. In welchen Gemeinden das der Fall ist, geht aus dieser Karte hier hervor.
Kanton Glarus: 2007 schreibt die Landsgemeinde ein weiteres Kapitel in der Geschichte von pionierhaften Entscheiden: Sie stimmte einem SP-Vorstoss für Stimmrechtsalter 16 zu. Wichtiges Motiv war, etwas gegen die Abwanderung der jungen Generation aus dem Kanton zu unternehmen. Auch 13 Jahre später ist Glarus der einzige Kanton mit Stimmrechtsalter 16 (mehr Informationen hier).
Kanton Genf: Als erster Kanton in der Schweiz erteilte Genf im November 2020 Menschen mit Behinderungen das Stimm- und Wahlrecht; auch wer eine Beistandschaft hat, soll die vollen politischen Rechte erhalten. Den Anstoss dafür gab eine Motion im Kantonsrat (mehr Informationen hier). Inzwischen fordert auch im Kanton Waadt eine Motion, Menschen mit psychischen Erkrankungen oder geistigen Behinderungen in den politischen Rechten nicht länger zu diskriminieren. Die zuständige Kommission stimmte im Juni 2020 knapp zu; das Geschäft bleibt damit auf der Traktandenliste des Grossen Rates.
Etwas Statistik
Auf schweizerischer Ebene hat ein Viertel der Wohnbevölkerung kein Stimm- und Wahlrecht, weil sie den falschen Pass hat (2‘197‘500 Personen oder 25.4% der Wohnbevölkerung, davon rund 1’772’400 im stimmrechtsfähigen Alter über 18).
Auf kantonaler Ebene sind es ebenfalls ein Viertel (2‘142‘400 Personen oder 24.8% der Wohnbevölkerung, davon 1’745’600 über 18-jährig).
In kommunalen Angelegenheiten haben immerhin in 605 Gemeinden 330’600 über 18-jährige Personen ohne Schweizer Pass das Stimm- und Wahlrecht. Rund 1590 Gemeinden verweigern diese Rechte einem Fünftel der Wohnbevölkerung bzw. 1’460’000 über 18-jährigen Personen ohne Schweizer Pass, die dort teilweise seit langem Wohnsitz haben.
Alle Gemeinden in den Kantonen Freiburg, Genf, Jura, Neuenburg und Waadt sowie die vier Appenzeller Gemeinden Rehetobel, Speicher, Trogen und Wald (AR) sowie 22 Bündner Gemeinden (Albula / Alvra, Arosa, Bonaduz, Bever, Bregaglia, Casti-Wergenstein, Cazis, Conters im Prättigau, Domleschg, Donat, Fideris, Flerdern, Jenaz, Luzein, Masein, Saviental, Scuol, Sils im Domleschg, Sumvitg, Surses, Tschappina und Vals) gewähren ihren Mitbürgern und Mitbürgerinnen ohne Schweizer Pass das Stimm- und Wahlrecht mindestens in kommunalen Angelegenheiten. St. Moritz wird gestützt auf eine Behördenvorlage im Jahre 2021 darüber abstimmen.
Die Beteiligung von Personen mit Migrationshintergrund an eidgenössischen Abstimmungen ist rund 10% tiefer als die Beteiligung jener ohne Migrationshintergrund (mehr Informationen hier).
Über 1,12 Millionen Mitbürger und Mitbürgerinnen ohne Schweizer Pass erfüllen die Wohnsitzerfordernisse des Bundes für die Einbürgerung. Pro Jahr unterziehen sich aber nur rund 40’000 dem entwürdigenden und kostspieligen Einbürgerungsverfahren (mehr Informationen hier).