Spendenreglement
Allgemeine Grundsätze
- Die SP Schweiz finanziert sich primär durch Mitgliederbeiträge, Sonderbeiträge von Mandatsträger:innen und Spenden.
- Die SP Schweiz fokussiert ihre Spendenwerbung auf natürliche Personen, um die Unabhängigkeit zu garantieren.
- Die SP Schweiz nimmt keine Spenden an, welche Unabhängigkeit, Ziele oder Integrität der Partei einschränken.
- Die SP Schweiz sammelt Spenden im Einklang mit dem Bundesgesetz über die politischen Rechte (Transparenz bei der Politikfinanzierung) und der entsprechenden Ausführungsverordnung. Sie hält sich insbesondere an die darin festgeschriebenen Offenlegungspflichten und nimmt keine anonymen Spenden oder Spenden aus dem Ausland mit Ausnahme von Spenden von Auslandschweizer:innen an.
Zweckgebundene und nicht-zweckgebundene Spenden
- Gelder, welche nicht explizit für einen bestimmten Zweck gespendet werden, stehen der SP Schweiz zur freien Verfügung.
- Zweckgebundene Spenden werden angenommen, sofern der Zweck den Prinzipien und Zielen der SP Schweiz entspricht.
Spenden von Unternehmen
- Die SP Schweiz prüft Spenden von Unternehmen gemäss folgenden Kriterien:
- Die SP Schweiz akzeptiert Spenden von Genossenschaften und Mitarbeitendengesellschaften.
- Wenn ein solches Unternehmen der SP Schweiz eine Spende anbietet, müssen alle Zahlungen dieses Unternehmens an alle Parteien öffentlich gemacht werden.
- Das zahlende Unternehmen muss sich öffentlich verpflichten, auf zusätzliche versteckte Zahlungen an die Parteien oder an Abstimmungskampagnen zu verzichten.
- Die SP Schweiz akzeptiert keinerlei Bedingungen (auch keine Zusicherung von regelmässigen Gesprächen oder anderen Kontakten), welche mit der Spende verbunden sind.
- Die von Unternehmen gespendeten Mittel werden einem getrennten Fonds zugewiesen. Über die Verwendung dieser Mittel entscheidet das Präsidium und informiert den Parteitag mit der Jahresrechnung über die Details.
- Die SP Schweiz lehnt Spenden von Unternehmen ab, die nicht alle Kriterien gemäss Artikel 7 dieses Reglements erfüllen.
Transparenz
- Die SP Schweiz bekennt sich zur Transparenz der Parteifinanzen. Jahresrechnung und Budget werden auf der Website veröffentlicht.
- Spenden an die SP Schweiz von mehr als 15’000 Franken pro Jahr werden im Jahresbericht mit Namen der Spenderin bzw. des Spenders veröffentlicht. Die Namen von Spenderinnen und Spendern unter dieser Schwelle werden nicht veröffentlicht.
- Die Regelung gemäss Artikel 10 gilt sinngemäss auch für Testament- oder Legatspenden.
Überprüfung von Spenden
- Die SP Schweiz überprüft bei allen Spenden über 5’000 Franken pro Jahr, ob sie dem Spendenreglement entsprechen.
- Grundsätzlich behält sich die SP Schweiz das Recht vor, jede Spende zu überprüfen, unabhängig von der Höhe und der Quelle. Insbesondere prüft sie, ob die Vorgaben des Bundesgesetzes über die politischen Rechte (Transparenz bei der Politikfinanzierung) und der entsprechenden Ausführungsverordnung eingehalten werden.
- In strittigen Fällen entscheidet das Präsidium der SP Schweiz über die Annahme der Spende.
Datenschutz
- Die SP Schweiz hält sich an die Datenschutzgesetze. Namen und Adressen von Spenderinnen und Spendern werden niemals an Dritte verkauft, vermietet oder ausgeliehen.
- Die SP Schweiz kommt dem Wunsch von Spenderinnen und Spendern nach, wenn diese keine oder weniger Informationen von der SP Schweiz erhalten möchten.
- Die SP Schweiz meldet ihre Datensammlung dem Eidgenössischen Datenschutzbeauftragen und legt den Zweck und die Kategorien der bearbeiteten Personendaten offen.
- Weiter gilt die Datenschutz-Policy der SP Schweiz, welche auf der Website veröffentlicht ist.
Parteinahe Stiftung
- Die SP Schweiz errichtet im Jahr 2018 eine selbständige Stiftung unter dem Namen „Anny Klawa-Morf“.
- Die Stiftung fördert die politische Bildung und den Dialog. Details zum Stiftungszweck sind der Stiftungsurkunde zu entnehmen.
- Die Stiftung kann Spenden von natürlichen ebenso wie juristischen Personen entgegennehmen, sofern diese an keinerlei Bedingungen geknüpft sind. Die Stiftung legt alle Spenden offen.
Geltungsbereich
- Dieses Reglement gilt für die SP Schweiz und ihre Organe. Kantonalparteien und Sektionen können abweichende Regeln erlassen.
Verabschiedet durch den Parteirat der SP Schweiz am 07. Oktober 2022