Die Kommission für soziale Sicherheit und Gesundheit des Ständerats (SGK-S) hat beschlossen, auf einen Gegenvorschlag zur Prämienentlastungsinitiative der SP Schweiz einzutreten. Die explodierenden Krankenkassenprämien sind eine der Hauptsorgen der Bevölkerung und belasten insbesondere die Haushaltsbudgets von Familien massiv. Der Ständerat muss nun die Sorgen der Bevölkerung ernst nehmen und die Kaufkraft schützen.
«Der Entscheid der Kommission, auf die Vorlage einzutreten, bestätigt erneut die Dringlichkeit der Situation für die gesamte Bevölkerung», sagt SP-Ständerat Hans Stöckli. «Die Kaufkraft der Bevölkerung gerät immer stärker unter Druck. Wir müssen die Prämienzahlenden nun endlich mit einer griffigen Lösung entlasten.» Zahlreiche Umfragen bestätigen dies: Die hohen Krankenkassenprämien treffen die Schweizer Bevölkerung besonders hart und belegen Spitzenplätze bei Befragungen, wenn es um die Sorgen der Bevölkerung geht.
Denn: Die Krankenkassenprämien steigen seit Jahren – und zwar deutlich stärker als die Löhne. Ausserdem steigen auch die sonstigen Lebenshaltungskosten. Dies verschärft die schwierige Situation für Familien, Geringverdienende und die Mittelklasse. Die SP hat deshalb 2019 die Prämienentlastungsinitiative lanciert und greift damit korrigierend ein. Die Initiative sorgt dafür, dass die Prämien für die Bevölkerung tragbar bleiben. Sie fordert, dass kein Haushalt mehr als 10 Prozent des verfügbaren Einkommens für Krankenkassenprämien ausgeben muss.
«Nun muss auch der Ständerat die Sorgen der Bevölkerung ernst nehmen und einen wirksamen und vernünftigen Gegenvorschlag präsentieren», sagt Hans Stöckli. «Mit einem griffigen Vorschlag kann die Kaufkraft der Bevölkerung gestärkt und die Belastung durch die unsozialen Kopfprämien bei der Krankenkasse gemildert werden.» Unverständlich ist für die SP Schweiz der Mehrheitsentscheid der Kommission, den schon bescheidenen Vorschlag des Bundesrates noch zu verschlechtern und die Kantonsanteile zu kürzen. Dies gerade auch in Anbetracht der sehr positiven Jahresrechnungen der Kantone.