Trotz des überdeutlichen Ja der Stimmbevölkerung zur 13. AHV-Rente will die bürgerliche Mehrheit der nationalrätlichen Kommission für soziale Sicherheit und Gesundheit (SGK-N) komplett auf eine Finanzierungsvorlage verzichten. Damit verweigert sie die vollständige Umsetzung des Volksentscheids. Leidtragende sind die Menschen, deren Kaufkraft immer stärker unter Druck gerät.
«Die Bürgerlichen präsentieren sich als schlechte Verlierer», sagt Samira Marti, Co-Präsidentin der SP-Bundeshausfraktion zur entsprechenden, in einem Brief an den Bundesrat geäusserten Forderung der SGK-N. «Das Votum der Stimmbevölkerung zur 13. AHV-Rente war mit fast 60 Prozent Ja ausserordentlich klar. Deshalb ist es umso beschämender, dass die Bürgerlichen das Ja nicht akzeptieren und auf Zeit spielen.»
Für die SP ist klar: Eine Torpedierung der Finanzierung würde einer Nichtumsetzung der Initiative gleichkommen. «Das wäre fatal, denn eine rasche Umsetzung ist dringend nötig. Mieten und Krankenkassenprämien steigen unaufhörlich», sagt SP-Co-Präsidentin Mattea Meyer. «Die Bürgerlichen müssen deshalb das unmissverständliche Ja ernst nehmen und Hand bieten für eine schnelle, soziale Zusatzfinanzierung. Es kann nicht angehen, dass sie die AHV schwächen, um später gegen den Volkswillen ein höheres Rentenalter durchzuboxen.»
Ja zu einer 13. IV-Rente ist folgerichtig
Erfreulich ist derweil, dass sich die SGK-N für die Einführung einer 13. IV-Rente ausspricht, die analog zur 13. AHV-Rente nicht zu einer Reduktion der Ergänzungsleistungen führt. «Dieser jährliche Zuschlag für Bezüger:innen einer Invalidenrente ist folgerichtig, denn AHV und IV gehören zusammen. Es macht Sinn, die beiden Systeme im Gleichschritt weiterzuentwickeln», sagt SP-Nationalrätin Sarah Wyss. «Auch ist die 13. IV-Rente für die Betroffenen dringend nötig: Überdurchschnittlich viele IV-Bezüger:innen leben in prekären Verhältnissen.»