Medienmitteilung der SP Schweiz und der SP Frauen vom 25. November 2019
Heute ist der Auftakt der nationalen Kampagne «16 Tagen gegen Gewalt an Frauen». In diesem Rahmen fordern die SP Schweiz und die SP Frauen* Schweiz vom Bund, die Opferhilfe diskriminierungsfrei allen gewaltbetroffenen Frauen und Mädchen zugänglich zu machen. Auch die Istanbul-Konvention und das ebenfalls von der Schweiz ratifizierte Übereinkommen des Europarats zur Bekämpfung des Menschenhandels verlangen dies.
Gemäss Artikel 4 der Istanbul-Konvention, die in der Schweiz seit 2018 in Kraft ist, müssen alle gewaltbetroffenen Frauen Zugang zu Unterstützung bekommen. Leider verstossen Haltung und Praxis von Bund und Kantonen gegen diese internationale Verpflichtung.
Wenn eine Frau auf der Flucht in die Schweiz vergewaltigt wird, wenn eine Frau im Ausland Opfer von Menschenhandel wird, wenn eine Frau ohne Aufenthaltsberechtigung im Herkunftsland Gewalt erlebt hat: Sie alle erhalten in der Schweiz keine spezialisierte Hilfe – und sollen diese gemäss Medienmitteilung des Bundesrates vom 16. Oktober 2019 auch in Zukunft nicht erhalten, da dieser den Anwendungsbereich des Opferhilfegesetzes nicht ausweiten möchte.
Nach Auffassung der SP und der SP Frauen* Schweiz ist das skandalös. Wie es der Appell von Terre des Femmes Schweiz und FIZ fordert, brauchen alle Frauen und Mädchen – auch Asylsuchende und Sans-Papiers – sofortigen und diskriminierungsfreien Zugang zu Stellen, die auf Opferhilfe spezialisiert sind. Dies ist ein Gebot der Gerechtigkeit und der Menschlichkeit und darf nicht vom Bleiberecht abhängig gemacht werden.