Atomausstieg: Je rascher, desto günstiger
Zwei von der SP in Auftrag gegebene Gutachten entlarven die Entschädigungsforderungen der AKW-Betreiber als Bluff. Die gesetzliche Laufzeitbeschränkung löst für die AKW-Betreiber keinen Schaden aus, der nicht ohnehin eintreten würde.