Dem Aktienrecht viele Zähne gezogen
Kein Verbot von Bonus-Festlegung im vornherein, keine Bonus-Steuer, keine Rückerstattungsklage bei Bereicherung des Kaders auf Kosten der Gesellschaft, keine Pflicht zur Festlegung des Verhältnisses von festen und variablen Lohnbestandteilen in