Dieses Gesetz verlangt, dass die Verkaufsstellen, die Tankstellenshops auf den grossen Hauptverkehrsachsen rund um die Uhr geöffnet haben dürfen. Wenn einige bereits von einer Bewilligung für die Öffnung des Ladens bis 1 Uhr morgens sowie am Sonntag profitieren, dann deshalb, weil sie das Kriterium der Touristenzone erfüllen und nur Artikel verkaufen dürfen, die für die Reise von Nutzen sind oder aber, weil sie auf Autobahnrastplätzen oder wichtigen Verkehrsachsen mit starker touristischer Frequentierung gelegen sind. Die Gesetzesänderung, von der wir sprechen, sprengt alle Vorstellungen von Tourismus und Reisen und weitet die Bewilligung auf Gebiete jenseits der erlaubten Bereiche aus. Es geht also nicht mehr um ein besonderes Bedürfnis von Reisenden, das während der Nacht unbedingt befriedigt werden muss,sondern vielmehr darum, Verkaufsstellen dort geöffnet zu haben, wo es aufgrund des Andrangs potentieller Kunden rentabel ist. Der Profit des Inhabers ist also wichtiger als die Gesundheit oder das Sozialleben der Angestellten.
Es ist interessant zu wissen, dass nach 22 Uhr 70 Prozent des Umsatzes der Läden – abgesehen vom Treibstoffverkauf – aus dem Verkauf von Alkohol stammt. Wir sprechen also von einer Liberalisierung der Ladenöffnungszeiten, um durch Alkoholverkauf nach einer bestimmten Uhrzeit Umsatz zu machen und nicht, um Bedürfnisse von Reisenden zu befriedigen.
Den Bürgerinnen und Bürgern stellt sich die folgende Frage: Sind wir bereit, die Arbeitsbedingungen im Verkaufssektor und anderen Berufsbereichen, die nachfolgen werden, noch weiter zu verschlechtern, um das Profitbedürfnis der Grossverteiler oder Mineralölkonzerne zu befriedigen?