AHV-Steuervorlage: alter Wein in neuen Schläuchen? Unsinn!

Teile von Grünen, Juso und Gewerkschaften behaupten im Abstimmungskampf gegen die AHV-Steuervorlage (STAF), letztere sei «alter Wein in neuen Schläuchen» und heize den Steuerwettbewerb an. Beide Argumente sind falsch. Die STAF ist keine Neuauflage der USR III. Sie unterscheidet sich in zwölf wichtigen Punkten von der abgelehnten Vorlage. Einer davon ist die AHV-Zusatzfinanzierung. Die anderen sind substantielle Verbesserungen, die wir Linke erstritten haben und die den Steuerteil gerechter machen. Die Gegnerinnen und Gegner der Vorlage schweigen diese tot.

Riesige Löcher gestopft

Die zinsbereinigte Gewinnsteuer, ein neuer Monsterabzug für billige Buchhaltungstricks, wird nicht für die ganze Schweiz eingeführt. Das Kapitaleinlageprinzip, ebenfalls ein Monsterabzug für Steuerparasiten, wird endlich eingeschränkt. Die Besteuerung von Grossaktionären wird angehoben. Alleine diese drei Verbesserungen bringen mindestens 520 Millionen Franken mehr Steuereinnahmen von Konzernen und Reichen, als die USR III gebracht hätte.

Weiter haben wir Linken im Bundesparlament erreicht, dass die Patentbox und die Abzüge für Forschung und Entwicklung enger gefasst werden. Die Patentbox fokussiert auf in der Schweiz entwickelte Patente. Die blosse Entwicklung von Software ist nicht mehr abziehbar. Und im Bereich Forschung und Entwicklung können fast nur noch Personalkosten abgezogen werden. Auch das ist entwicklungspolitisch richtig. Lieber Investitionen in Innovation und Jobs von den Steuern befreien als billige Buchhaltungstricks. Und auch das bringt Mehreinnahmen gegenüber der USRIII. Leider kann diese niemand beziffern. Sie dürften aber riesig sein.

Weiter werden die Abzüge stärker gedeckelt. Alle Unternehmen müssen mindestens 30 % ihrer Gewinne zum vollen Steuersatz besteuern. Egal wie viele Abzüge sie geltend machen können. Die USR III wollte nur 20 %. Und schliesslich haben wir es geschafft, dass die Kantone die zusätzlichen Bundesgelder zwingend an die Gemeinden weitergeben müssen. Wer vor diesem Hintergrund behauptet, das sei alter Wein in neuen Schläuchen, macht sich unglaubwürdig.

Reiche zur Kasse gebeten

Die genannten Korrekturen der Unternehmensbesteuerung und die Abschaffung der Sonderbesteuerung ausländischer Gewinne führen dazu, dass Grosskonzerne und Grossaktionäre erstmals seit Jahrzehnten wieder mehr Steuern bezahlen müssen. Rechnet man Bund und Kantone zusammen, werden die bisher bevorzugten Grosskonzerne über 2 Milliarden Franken mehr Steuern zahlen. Die Bundeskasse profitiert ganz klar davon.

Dass in einigen Kantonen trotzdem mit Mindereinnahmen gerechnet wird, hat nichts mit der STAF zu tun, sondern mit den kantonalen Umsetzungsplänen. Denn die Bundesvorlage, über die wir am 19. Mai abstimmen, senkt keine Steuersätze. Ein Nein würde die Finanzen dieser Kantone nicht verbessern. Im Gegenteil, die Kantone würden gesamthaft eine Milliarde Franken verlieren, weil die höhere Beteiligung an den Steuereinnahmen des Bundes wegfiele.

Eindämmung des Steuerwettbewerbs

Auch das zweite Argument ist haltlos. Die STAF heizt den interkantonalen und den internationalen Wettbewerb nicht an. Im Gegenteil, sie dämmt ihn ein. Tiefsteuerkantone mit Steuersätzen unter 13 % gibt es in der Schweiz schon seit Jahren. Bürgerliche Kantone brauchen dafür keine STAF. Luzern, Nid- und Obwalden, die beiden Appenzell und Zug lassen grüssen. Diese Kantone würden nach einer Ablehnung der STAF ihre Steuersätze nicht anheben, auch die Kantone Waadt und Basel-Stadt nicht. Denn deren Steuersenkungen sind bereits rechtskräftig.

Damit die Kantone ihre Sätze endlich harmonisieren und auf ein anständiges Mass heben, braucht es eine Volksinitiative. Ein Nein zur STAF würde uns auf diesem Weg kein bisschen weiter bringen. Es wäre im Gegenteil zu befürchten, dass einige Kantone die Sätze dann noch stärker senken würden. Die Steuerspirale mit dem Ausland kann nur international gebremst werden. Indem die Schweiz mit der STAF die internationalen Regeln übernimmt, begibt sie sich auf diesen Weg und macht einen entscheidenden und längst fälligen Schritt.

Referendum gegen die USR III hat sich gelohnt

Menschen, die sich für eine gerechte Verteilung der Profite und eine gesunde Staatskasse einsetzen, haben sehr gute Gründe, Ja zur AHV-Steuervorlage zu sagen. Sie ist aus linker Sicht ein zweifacher Fortschritt. Sie bringt eine dringend nötige und soziale Zusatzfinanzierung für die AHV und ein gerechteres Steuersystem.

Das Referendum gegen die USRIII hat sich doppelt gelohnt. Der vorliegende Plan B ist entschieden besser. Bei einem Nein dürfte es chaotisch werden. Denn die Vorlage wird nicht nur von einzelnen Linken sondern auch von Rechten bekämpft. Beide Seiten würden sich zu den Abstimmungssiegern erklären und dann jahrelang über einen Plan C streiten. In der Zwischenzeit ginge die AHV den Bach runter und die internationalen Steuerparasiten würden in der Schweiz weiter schmarotzen.

Ansprechpartner:innen zu diesem Thema

Beitrag teilen:

Facebook
Twitter
LinkedIn
Animation laden...Animation laden...Animation laden...

Newsfeed

Du hast Fragen zur Mitgliedschaft oder dem Mitgliedschaftsformular? Wir helfen gerne.

Häufige Fragen

Am einfachsten, indem Du online das Beitrittsformular nebenan ausfüllst.

Du kannst selbst entscheiden, welches Engagement für Dich am besten passt.

  • Wenn Du wenig Zeit hast, ist es absolut in Ordnung, wenn Dein Engagement sich vor allem darauf beschränkt, Deinen Mitgliederbeitrag zu bezahlen. Auch das hilft uns sehr, um die Schweiz und die Welt zu einem besseren Ort zu machen.
  • Die Sektion, bei welcher Du Mitglied bist, wird Dich eventuell hin und wieder anfragen, ob Du Zeit hättest, bei einer Standaktion, einer Unterschriftensammlung oder einer Telefonaktion mitzumachen. Falls Dir das zusagt, sind wir sehr froh darüber – aber es ist natürlich völlig freiwillig.
  • Die meisten Sektionen führen regelmässig Mitgliederversammlungen durch, um die aktuellsten politischen Themen und Aktivitäten zu besprechen. Die Teilnahme daran ist natürlich ebenfalls völlig freiwillig. Aber es kann ein guter Ort sein, um neue Leute kennenzulernen.
  • Falls Dich ein Themengebiet besonders bewegt, kannst Du Dich in einer Themenkommission der SP Schweiz oder Deiner Kantonalpartei engagieren, oder in einer der Unterorganisationen wie den SP Frauen, den SP Migrant:innen, der SP 60+ oder der SP queer.
  • Häufig gibt es auch die Möglichkeit, ein partei-internes Amt, z.B. im Vorstand Deiner Sektion zu übernehmen.
  • Falls Du das möchtest, kannst Du mit Deiner Sektion auch Kontakt aufnehmen, um über eine Kandidatur für eine öffentliches Amt zu sprechen, z.B. in der Schulpflege Deines Wohnortes.

Um unsere Werte verteidigen zu können, braucht es finanzielle Mittel. Die SP ist eine Mitgliederpartei und schöpft ihre Stärke aus dem Engagement ihrer Mitglieder.
Die Mitgliederbeiträge werden von den Kantonalparteien und den Sektionen unterschiedlich festgelegt und sind abhängig von Deinem steuerbaren Einkommen. Wir folgen unseren eigenen politischen Forderungen: Wer wenig verdient, bezahlt wenig, und wer viel verdient, beteiligt sich mehr an den Kosten von Partei und Politik.
In der Regel fallen jährlich je nach Einkommen Kosten zwischen circa 80 und einigen Hundert Franken an. Die Mitgliederbeiträge werden jährlich erhoben.

Ja, selbstverständlich! Du kannst der SP beitreten, ohne den Schweizer Pass zu haben. Denn alle Menschen, die in der Schweiz leben, sollen in der Politik mitdiskutieren können.

Du hast verschiedene Möglichkeiten, Dich einzubringen. Wenn Du an Deinem Wohnort aktiv werden möchtest, wendest Du Dich am besten an die Sektion Deiner Gemeinde oder Deines Quartiers. Diese ist auch die richtige Anlaufstelle für den Einsatz in einem öffentlichen Amt (Gemeinderat, Schulpflege, Sozialbehörde…).
Du kannst Dein Wissen und Können auch innerhalb der Partei einbringen. Die SP sucht immer Leute, die sich in der Parteiorganisation engagieren (Gemeinde, Bezirk, Kanton, Themenkommissionen).

Melde Dein Interesse bei den Verantwortlichen Deiner Ortssektion an. Die Sektion nominiert SP-Kandidierende für öffentliche Ämter, sei dies für den Gemeinderat oder die lokalen Schul-, Sozial- oder Finanzbehörden. Die Ortssektion bildet oft auch für Ämter auf übergeordneter Ebene (Kantons- oder Grossrat) den Ausgangspunkt des parteiinternen Nominationsprozesses.

Abgesehen von der Zahlung des jährlichen Mitgliederbeitrags gehst Du keine Verpflichtungen ein. Voraussetzung für den Beitritt ist eine inhaltliche Nähe. Dies bedingt jedoch nicht, dass Du in allen Fragen mit der SP gleicher Meinung sein musst.

Die Statuten der SP Schweiz verbieten die gleichzeitige Mitgliedschaft in mehreren Schweizer Parteien.
Doppelbürger:innen können Mitglied der SP Schweiz und Mitglied einer ausländischen Schwesterpartei sein, beispielsweise der deutschen SPD oder des italienischen Partito Democratico. Die Mitgliedschaft bei der SP Schweiz ist für Angehörige von Schwesterparteien gratis, sofern sie belegen können, dass sie in ihrem Heimatland Mitgliederbeiträge an eine Sozialdemokratische Partei entrichten.

Ja. Auch im Ausland kannst du dich als Mitglied der SP Schweiz in die Politik einbringen. Wenn Du Deinen Wohnsitz im Ausland hast, wirst du automatisch Mitglied der SP International.

Für JUSO-Mitglieder besteht bis zum Alter von 26 Jahren die Möglichkeit einer kostenlosen SP-Mitgliedschaft. Ein entsprechender Antrag kann per Mail an [email protected] gestellt werden.

Das bietet Dir die SP

Was Du von der SP erwarten darfst.

Du bist nah dran an der Politik: Wir schicken Dir unsere Aufrufe, Newsletter sowie sechs Mal jährlich unser Mitgliedermagazin „links“. Du kannst Dich mit Gleichgesinnten vernetzen.

Du kannst von andern lernen und Dich mit Deinem Wissen und Können auf verschiedenen Ebenen in der Partei einbringen.
Gemeinsam schaffen wir eine bessere Zukunft!

Keine Demokratie ohne Bildung. Wir bieten Dir Webinare und Seminare zu Hintergrundwissen und aktuellen politischen Themen.