Mit dieser neuen Version müssten die Frauen den grössten Teil der Kosten der AHV-Reform tragen, insbesondere mit der Erhöhung des AHV-Alters von 64 auf 65 Jahre. Die Kommission hat zwar Kompensationsmassnahmen vorgesehen – allerdings würden diese nur Übergangszeit von sechs Jahren abdecken, statt der vom Bundesrat geplanten neun Jahre. Die SGK-N lehnt nämlich eine Entschädigung in Höhe von 66% der Kosten und das Prinzip der gestaffelten Beiträge ab. |
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